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29-jährige IS-Rückkehrerin soll für mehr als drei Jahre in Haft
Wegen Mitgliedschaft in der IS-Miliz hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine 29-Jährige, die mit ihrem Kind nach Syrien reiste, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die deutsche Staatsangehörige Sarah K. soll nach Jugendstrafrecht für drei Jahre und drei Monate in Haft, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Gericht folgte damit der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Jugendstrafe von zwei Jahren plädiert.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Frau 2013 ihrem Ehemann nach Syrien gefolgt war und sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Nach dessen Tod heiratete sie dort noch zwei weitere IS-Kämpfer.
Bei ihrer Ausreise nach Syrien nahm die Frau zudem ihr minderjähriges Kind mit. Während ihrer folgenden Ehen in dem Bürgerkriegsland brachte sie zwei weitere Kinder zur Welt. Vom IS erhielten sie und ihre Familie auch eine Wohnung und monatliche Geldzahlungen.
Kurdische Sicherheitskräfte nahmen die Angeklagte und ihre drei Kinder 2017 bei einem Einreiseversuch in die Türkei fest. Sie lebten bis zu ihrer Rückholung nach Deutschland im März 2022 in einem von Kurden kontrollierten Lager.
Die Beschuldigte gab während des Prozesses an, aus Liebe zu ihrem ersten Ehemann gehandelt zu haben. Sie war laut Gericht überwiegend geständig. Vom IS habe sie sich mittlerweile abgewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
L.Adams--AT