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Landgericht Stendal korrigiert Strafe für Soldaten wegen Impfverweigerung
Das Landgericht Stendal in Sachsen-Anhalt hat in einem Berufungsverfahren die Geldstrafe gegen einen Soldaten wegen Verweigerung der Corona-Schutzimpfung korrigiert. Das Gericht reduzierte die Strafe von zuvor 4250 auf 2750 Euro, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. (Az.: 510 NS 42/22)
Im Übrigen wurde die Berufung des Soldaten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Burg verworfen. Das Amtsgericht hatte den Mann im vergangenen Mai wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt, weil er sich im Dezember 2021 dem Befehl seiner Vorgesetzten zur Corona-Schutzimpfung widersetzt hatte.
Seit Ende November 2021 besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Im vergangenen Juli entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das die Corona-Impfung verpflichtend ist. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab.
T.Perez--AT