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Union kritisiert Pläne zum Wahlrecht als verfassungswidrig und droht mit Klage
Die Union hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform des Wahlrechts als verfassungswidrig kritisiert und mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht. "Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird", sagte der Justiziar der Unionsfraktion und CDU-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Ansgar Heveling, dem Fachinformationsdienst Table.Media. SPD, Grüne und FDP legten "die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht".
Der CDU-Abgeordnete kritisiert vor allem, dass aus Gewinnern plötzlich Verlierer würden, "weil jemand, der eigentlich einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht in den Bundestag einzieht". Das kann mit den Plänen der Ampel-Koalition künftig passieren, weil die so genannten Überhangs- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden sollen.
Das könnte besonders Parteien wie die CSU treffen, weil sie in Bayern in der Regel viele Wahlkreise direkt gewinnt, aber bei der Zweitstimme anders als früher nicht mehr so gute Ergebnisse erzielt.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stefan Müller sagte am Montag dem Nachrichtenportal "The Pioneer": "Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips." Somit sei "auch dieser Vorschlag verfassungswidrig". Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag forderte, die Koalition solle "bei diesem Thema lieber zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages arbeiten".
Am Sonntag war der Gesetzentwurf der Regierungskoalition für ein neues Bundestags-Wahlrecht bekannt geworden. Demnach soll die Mandatszahl auf die bisherige Regelgröße von 598 festgeschrieben werden. Die umstrittene Ersatzstimme für Direktmandate ist in der Vorlage nicht mehr enthalten. Alle 299 Wahlkreise sollen erhalten bleiben.
Zuletzt wurde die Regelgröße des Bundestags mehrfach massiv überschritten, aktuell gibt es 736 Abgeordnete. Ursache sind Überhang- und Ausgleichsmandate, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zustehen. Um dies zu vermeiden sollen die überschüssigen Wahlkreismandate künftig nicht mehr zugeteilt werden.
Zwar kann eine Reform mit einfacher Mehrheit im Bundestag verabschiedet werden, angestrebt wird bei Wahlrechtsreformen aber immer ein möglichst breiter Konsens.
E.Flores--AT