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Türkisches Gericht bestätigt lebenslange Haft für Kulturförderer Kavala
Ein türkisches Berufungsgericht hat am Mittwoch die lebenslange Haftstrafe für den Kulturförderer Osman Kavala bestätigt. Der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zufolge urteilte das Gericht in Istanbul, dass das im April gefällte Urteil "rechtmäßig" gewesen sei. Die Verurteilung Kavalas hatte zu großen Spannungen zwischen der Türkei und Nato-Partnerstaaten geführt - insbesondere mit Deutschland. Kavalas Verteidigung verbleibt nun noch die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof der Türkei vorzugehen.
Der in Paris geborene Kavala war im April wegen des Vorwurfs des versuchten Umsturzes der türkischen Regierung im Rahmen der sogenannten Gezi-Proteste im Jahr 2013 von einem Gericht in Istanbul zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen sieben weitere Angeklagte wurden jeweils 18-jährige Haftstrafen ausgesprochen. Auch deren Urteile wurden bestätigt.
Kavala ist bereits seit Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Silivri nahe Istanbul inhaftiert. Der Geschäftsmann war 2017 ursprünglich wegen des Vorwurfs festgenommen worden, die gegen die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan gerichteten Gezi-Proteste finanziert und organisiert zu haben.
Im Februar 2020 sprach ein Gericht ihn von diesem Vorwurf frei. Kavala wurde damals aus der Haft entlassen, jedoch wenige Stunden später erneut festgenommen - diesmal im Zusammenhang mit dem Putschversuch gegen Erdogan im Jahr 2016 und wegen Spionagevorwürfen. Kavala weist alle Anschuldigungen zurück.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte bereits im Dezember 2019 Kavalas Freilassung angeordnet, das Urteil wurde jedoch von der türkischen Regierung ignoriert.
Im Juli lieferten sich Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und ihr türkischer Kollege Mevlüt Cavusoglu bei einem Treffen in Istanbul einen offenen Schlagabtausch, bei dem Baerbock die vom EGMR angeordnete Freilassung Kavalas forderte.
Cavusoglu warf Baerbock daraufhin vor, den Fall Kavala gegen die Türkei zu instrumentalisieren und sprach unter Verweis auf Urteile des EGMR, die Deutschland selbst nicht umgesetzt habe, von deutscher "Doppelmoral".
M.O.Allen--AT