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Bundesrat billigt Gesetz für Pflegepersonal-Bemessung in Kliniken
Für die Bemessung des Personalbedarfs für die Pflege in Krankenhäuser gilt künftig ein besonderer Schlüssel. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag kürzlich beschlossene Gesetz zur Personalbemessung. Es sieht die Anwendung des von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi entwickelten Pflegepersonalmodells PPR 2.0 in drei Stufen vor. Verbesserungen gibt es zudem für die derzeit stark überlasteten Kinderkliniken.
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur finanziellen Stärkung der Kindermedizin. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Kindermedizin entnommen werden.
Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung vornehmen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle Vergütung geplant.
H.Romero--AT