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BGH urteilt über Rückkauf von unbebautem Bauland durch Kommune
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung im Streit über den Rückkauf eines Grundstücks in Niederbayern. Die Frage ist, wie lange eine Gemeinde ein solches Grundstück nach einem Verkauf zurückfordern darf, wenn der neue Besitzer - entgegen der Vereinbarung - darauf nicht baut. Im Streitfall tat sie das erst nach mehr als 20 Jahren. (Az. V ZR 144/21)
Wenn im Vertrag nicht festgelegt ist, wie lange das Wiederkaufsrecht gilt, beträgt die gesetzliche Frist 30 Jahre. Das Oberlandesgericht München hielt eine lange Frist in dem Fall für unangemessen, da der Käufer keine Subventionen bekommen habe. In der BGH-Verhandlung im November zeichnete sich ab, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter eher dazu neigen, der Gemeinde Recht zu geben oder den Fall zur erneuten Verhandlung nach München zurückzuverweisen.
P.Smith--AT