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Kohls Witwe scheitert in Streit über Altkanzlerzitate vor Bundesverfassungsgericht
Im Dauerrechtsstreit über Passagen in einem Buch über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Das Gericht teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass es Verfassungsbeschwerden von Maike Kohl-Richter gegen Urteile des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Köln nicht zur Entscheidung annehme. Mit den Urteilen war nur ein Teil der umstrittenen Zitate verboten worden, außerdem verwehrten die Gerichte Kohl-Richter eine Entschädigung. (Az. 1 BvR 19/22 und 1 BvR 110/22)
Das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" war bereits 2014 noch zu Lebzeiten Kohls erschienen. Darin enthalten waren zahlreiche teils negative Äußerungen, die er über andere Politiker getätigt haben soll. Vor Gericht erreichte der Altkanzler, dass bestimmte Passagen nicht weiter verbreitet werden durften. Zudem erstritt er eine Entschädigung von einer Million Euro.
Nach Kohls Tod entschieden zunächst das Oberlandesgericht Köln und später der Bundesgerichtshof, dass Kohl-Richter diese Entschädigung nicht zustehe. Ein solcher Anspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts sei nicht vererblich. Ein Teil der Zitate darf weiter nicht veröffentlicht werden, über andere Passagen verhandelt derzeit noch das Kölner Oberlandesgericht.
T.Wright--AT