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Bundesregierung beschließt Eckpunkte zum Schutz der Kritischen Infrastruktur
Die Bundesregierung will den Schutz der sogenannten Kritischen Infrastruktur verstärken. Am Mittwoch beschloss das Kabinett Eckpunkte für ein neues Dachgesetz. Es sieht unter anderem verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring vor. "Wir haben seit Beginn des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Der Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen hat höchste Priorität."
"Wir müssen uns insgesamt besser gegen Krisen wappnen", betonte die Ministerin. "Wir müssen die Krisenresilienz in allen Bereichen stärken." Mit dem KRITIS-Dachgesetz werde es erstmals eine bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen geben. Es gehe darum, die besonders zu schützenden Bereiche zu definieren, Risiken und Bedrohungslagen besser zu erkennen und verpflichtende Schutzstandards festzulegen.
Auch die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die für den unmittelbaren Schutz ihrer Anlagen Verantwortung tragen, müssten ihre Schutzmaßnahmen verstärken. "Systeme müssen besser gegen Ausfälle geschützt sein", betonte Faeser.
Zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zählt die Bundesregierung "Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden". Klassische Beispiele sind etwa die Versorgung mit Energie, Wasser und Lebensmitteln sowie die Rettungsdienste.
K.Hill--AT