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Bundesgerichtshof urteilt über Einstufung von Birkenstock-Sandalen als Kunst
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (08.45 Uhr) sein Urteil über Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen. Es geht um die Frage, ob die Schuhe als Werke der angewandten Kunst gelten. Der Schuhhersteller will Konkurrenten den Verkauf von Sandalen verbieten lassen, die seinen Modellen angeblich zu ähnlich sehen. (Az. I ZR 16/24 u.a.)
Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass Erfinder Karl Birkenstock an den Sandalen Urheberrechte erworben hat, würde der Schutz deutlich weiter reichen als der Schutz für ein eingetragenes Design. In der Vorinstanz, dem Oberlandesgericht Köln, hatte Birkenstock verloren. Der BGH überprüft dieses Urteil.
R.Garcia--AT