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Verletzte bei Gebäudebrand gefilmt: Flensburger Amtsgericht verurteilt Mann
Wegen Videoaufnahmen von teilweise schwer verletzten Betroffenen eines Wohnungsbrands hat das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Flensburg einen 35-Jährigen verwarnt. Falls er binnen zwei Jahren erneut straffällig wird, muss der Mann nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Montag eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen.
Der Mann filmte im Mai vergangenen Jahres laut Anklage mehrere Menschen, die aus einem brennenden Haus in Flensburg flohen. Die Aufnahmen veröffentlichte er auf der Videoplattform Tiktok. Unter anderem filmte der Beschuldigte demnach eine Frau, die zwei Kinder aus dem Dachgeschoss in einen Müllcontainer warf und hinterhersprang, wodurch sie sich verletzte.
Das unautorisierte Fotografieren oder Filmen von Menschen in hilflosen und intimen Situationen stellt eine Straftat dar. Diese nennt sich Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die Strafvorschriften wurden in den vergangenen Jahren unter anderem als Reaktion auf Smartphonevideos von Unfällen und Verbrechen in den sozialen Netzwerken verschärft. Auch das Filmen Verstorbener ist demnach verboten. Strafbar sind außerdem bereits die Aufnahmen - auch ohne Veröffentlichung.
Nach Angaben des Gerichtssprechers räumte der Mann die Tat ein. Zugleich gab er während der Verhandlung am Montag an, er habe die Aufnahmen nur als eine Art "Frühwarnung" über eine geschlossene Gruppe im sozialen Netzwerk WhatsApp an ehemalige Kollegen im Flensburger Krankenhaus schicken wollen.
Er könne sich nicht erklären, warum er das mit der Tiktok-App aufgenommene Video versehentlich doch auf der Plattform veröffentlicht habe, sagte der Beschuldigte demnach. Für die Schuldfrage war dies aber nicht von Belang. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 1000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
M.O.Allen--AT