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Taucherglockenschiff "Carl Straat" vom Rhein darf Denkmal bleiben
Das 60 Jahre alte Taucherglockenschiff "Carl Straat" bleibt ein Denkmal. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte eine Klage der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gegen die Eintragung in die Denkmalliste ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Schiff mit Heimathafen Duisburg verfügt über eine Taucherglocke, in der Arbeiter auf den Grund des Rheins herabgelassen werden können.
Die Düsseldorfer Bezirksregierung setzte es auf die Denkmalliste. Der Bund wehrte sich dagegen unter anderem mit dem Argument der aufwändigen Erhaltung, welches das Gericht jedoch nicht gelten ließ. Auch sei es nicht wichtig, dass die "Carl Straat" bald außer Betrieb gehen solle.
Die Eintragung in die Denkmalliste sei kein unzulässiger Eingriff in die Hoheitsrechte des Bundes, hieß es weiter. Es liege auf der Hand, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Erhaltung des 1963 gebauten Schiffs gebe. Es sei in Konstruktion wie Funktion in seiner Zeit einzigartig. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.
L.Adams--AT