-
Beschwerden nach Zeitumstellung: Frauen laut Umfrage deutlich häufiger betroffen
-
Lebensmittelvergiftung: Sängerin Rosalía muss Konzert in Italien abbrechen
-
Chemiekonzern BASF eröffnet riesiges neues Werk in China
-
Klagen von russischen Geschäftsleuten gegen Sanktionen scheitern vor EuGH
-
Nur eine Erhöhung am Tag: Bundestag bringt neue Regeln für Tankstellen auf den Weg
-
Ausgaben von Hochschulen steigen 2024 um fünf Prozent - Einnahmen halten Schritt
-
Ministerpräsidenten drängen auf schärfere Maßnahmen gegen hohe Spritpreise
-
Zahl der Empfänger der Grundsicherung im Alter gestiegen
-
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
-
IMK-Ökonomen senken Prognose: Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent 2026 möglich
-
Brand in historischer Runneburg in Thüringen verursacht massiven Schaden
-
Ifo-Umfrage: Deutsche Exportwirtschaft erwartet sinkende Ausfuhren
-
Iran-Krieg trübt Verbraucherstimmung - Einkommenserwartung sinkt deutlich
-
EU-Chemiebehörde empfiehlt Verbot von PFAS-Chemikalien mit Ausnahmen
-
Gegen die Schweiz: Vorschau auf die WM-Elf
-
Teheran lehnt Gespräche mit den USA weiter ab - Weißes Haus droht mit "Hölle"
-
Weltmeister Norris optimistisch: "Können das beste Auto haben"
-
Iran-Krieg: Pistorius besorgt über Vorgehen der USA und Israels
-
NHL: Sturms Bruins nach Overtime-Sieg auf Playoff-Kurs
-
NBA: Schröder verliert - Druck auf Wagner-Brüder wächst
-
Mineralölverband warnt vor Versorgungsproblemen bei langem Iran-Krieg
-
Die Sport-Höhepunkte am Donnerstag, 26. März
-
"La Monumental" steht: Formel-1-Kurs in Madrid nimmt Form an
-
IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt
-
Nordkoreas Machthaber Kim empfängt belarussischen Staatschef Lukaschenko in Pjöngjang
-
European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz starten Sondierungsgespräche zu Regierungsbildung
-
Nato-Generalsekretär Rutte stellt Jahresbericht des Verteidigungsbündnisses vor
-
G7-Außenminister beraten über Iran- und Ukraine-Krieg
-
Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz
-
EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab
-
Allianz gegen Rechtsextremismus: AfD-Klage gegen Nürnberg vor Bundesverwaltungsgericht
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
-
EU-Parlament stimmt über Umsetzung von US-Handelsdeal ab
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)
Damit habe er ihren sofortigen Tod billigend in Kauf genommen. Im ersten Fall soll er einem 47-Jährigen im November 2020 eine tödliche Kombination von Medikamenten verabreicht haben, offenbar um ihn zu "erlösen". Um Sterbehilfe hätten jedoch weder der Patient noch seine Familie gebeten, befand das Landgericht. Es wertete die Tat im Urteil vom November 2021 als Totschlag.
Das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Eintritt des Tods sei nicht rechtsfehlerfrei belegt, teilte er mit. Das Landgericht muss nun neu über diesen Fall verhandeln.
In dem anderen Fall ging es um denselben Arzt und ebenfalls um den November 2020, aber um andere Patienten, die ebenfalls schwer an Corona erkrankt waren. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Arzt sie jeweils mit einer Mischung verschiedener Medikamente.
Als versuchter Totschlag wurden die Taten bewertet, weil die beiden Opfer zu Tatzeitpunkt bereits im Sterben lagen. Im Juni 2022 verhängte das Landgericht eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegen den Arzt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, wie der BGH mitteilte. Er fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
D.Lopez--AT