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Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Polizistenmorde von Kusel
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Hauptangeklagten Andreas S. gefordert. S. habe sich des Mordes aus Habgier und gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließen würde.
Orthen zeigte sich überzeugt, dass S. am 31. Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen hatte. Das Motiv war demnach, eine vorangegangene Jagdwilderei zu verdecken. Ein Überleben der Polizisten hätte für S. die Identifizierung als Wilderer bedeutet, sagte der Staatsanwalt. Er fügte hinzu, der Doppelmord habe "Hinrichtungscharakter" gehabt. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Für den mitangeklagten Florian V. plädierte der Staatsanwalt darauf, auf eine Strafe zu verzichten. V. sei zwar wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig zu sprechen. Wegen seines Beitrags zur Aufklärung der Tat solle das Gericht aber von einer Strafe absehen. Das Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen V. hatte das Gericht zuvor eingestellt. Nach der Staatsanwaltschaft sollten Nebenklage und Verteidigung plädieren. Ein Urteil könnte am Mittwoch kommender Woche verkündet werden.
S.Jackson--AT