-
Streiks bei der Lufthansa: Gewerkschaften stellen vorerst Pause in Aussicht
-
Trump lehnt Nato-Hilfe in Straße von Hormus ab
-
Gewerkschaften: Kurzfristig keine weiteren Streiks bei Lufthansa geplant
-
Merz: Öffnung der Straße von Hormus muss "zuverlässig" und "dauerhaft" sein
-
Verletzungssorgen bleiben: Alcaraz sagt für Madrid ab
-
Demonstrationen am Samstag für Abkehr von Kohle, Öl und Gas
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Ministerin Hubig stellt Gesetz vor
-
Tod von Siebenjährigem bei Schwimmunterricht: Mildere Strafen in Konstanz
-
Merz bei Hormus-Konferenz in Paris - Einsatz erst nach Ende der Kampfhandlungen
-
Pläne für Reform der Krankenversicherung stoßen auf gemischtes Echo
-
Teheran verkündet Öffnung von Straße von Hormus - USA wollen Irans Häfen weiter blockieren
-
43 Jahre nach Tat: Prozess um Tötung von Sexarbeiter in Hamburg begonnen
-
Höhenflug in Rouen: Maria im Halbfinale
-
Nach Drohnenangriffen: Russland will Schutz von Ölexport-Häfen verstärken
-
Hoeneß für Verlängerung mit Neuer - als "Patron" für Urbig
-
Auf Schafsfarm in Patagonien: Forscherteam entdeckt neuen Langhalssaurier
-
Dominant, ratlos, dominant: Zverev im Halbfinale von München
-
Trackingdaten: Drei beladene Öltanker haben Straße von Hormus seit US-Blockade verlassen
-
Hormus-Konferenz in Paris begonnen - Merz bei Beratungen mit Vertretern aus 50 Ländern
-
Airline-Verband warnt vor Flugausfällen wegen Kerosinmangels ab Ende Mai in Europa
-
Bundeswehr weitet Einsatz kampferfahrener ukrainischer Ausbilder in Deutschland aus
-
Salvini scheitert mit Verleumdungsklage gegen Bestseller-Autor Saviano
-
Sicherheitslücken entdeckt: EU bessert bei App für Alterskontrollen nach
-
Saudi-Arabien: Renard verkündet Entlassung als Nationaltrainer
-
Myanmars Präsident erlässt Amnestie - Haftstrafe von Suu Kyis reduziert
-
43-Jähriger stirbt in Schleswig-Holstein bei Arbeiten in Brunnenschacht
-
Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia
-
Papst ruft vor mehr als 120.000 Gläubigen in Kamerun zum Frieden auf
-
Lage im Libanon trotz Waffenruhe weiter angespannt - Vertriebene kehren in Süden zurück
-
Hoffnung auf geordnete Machtübergabe in Ungarn: EU-Vertreter beraten mit Wahlsieger Magyar
-
25-Jähriger bei Streit in Berlin mit Messer getötet - 37-Jähriger festgenommen
-
Merz "sehr zufrieden" mit Reformplänen zu Krankenversicherung
-
Depardieu rudert in Streit um sexistische Bemerkungen zurück
-
Brandlegung in Wohnung mit zwei Toten: 28-Jährige soll in Psychiatrie
-
Heiße Phase von Walrettungsversuch - Initiative sieht "reelle Chance"
-
Gericht: Brandenburgs Ex-Wirtschaftsminister darf nicht für Tesla-Kanzlei arbeiten
-
Vertreter von 30 Staaten beraten über Hormus-Mission - Merz in Paris
-
Blattabdruck aus der Urzeit: Womöglich älteste Cannabispflanze der Welt
-
Nächste Absage: Djokovic auch in Madrid nicht dabei
-
Mandelson-Affäre: Weiterer Rücktritt in britischer Regierung steht wohl bevor
-
Lindt will Schoko-Weihnachtsmänner in diesem Jahr günstiger anbieten
-
Nächste Absage: Djokivic auch in Madrid nicht dabei
-
31-Jährige vergisst Karton mit 20 Vogelspinnen in Zug in Baden-Württemberg
-
Ziel sind 90.000 Hektar: Förderprogramm für Wiedervernässung von Mooren angekündigt
-
Gericht verbietet Hamburger Physiker Behauptung über Täuschung durch Drosten
-
Bundestag stimmt für neue Regeln für "Buy Now, Pay Later"-Angebote
-
Myanmars Ex-Präsident Win Myint im Zuge von Amnestie-Regelung freigelassen
-
Bewertung neuer Alzheimer-Wirkstoffe: Fachleute sehen "unglückliches Signal"
-
Umfrage: Jeder vierte Mensch in Deutschland erlebte bereits digitale Gewalt
-
Bande soll 500 illegale Prostitutionsstätten betrieben haben - Anklage in Hessen
BGH urteilt im Januar über Haftung von Amazon für Wettbewerbsverstöße von Partnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) will in zweieinhalb Monaten über die Haftung von Amazon für irreführende Werbung von Partnern entscheiden, die zu Amazon verlinken. Nach der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe setzte der BGH den Termin für die Urteilsverkündung auf den 26. Januar fest. Es geht um die Klage eines Matratzenherstellers. (Az. I ZR 27/22)
Eine Website zum Thema Schlafen war ein sogenannter Affiliate von Amazon. Teilnehmer am Affiliate-Programm können Links zu Amazon setzen und bekommen pro vermitteltem Kauf eine Provision. Im Streitfall war in einem Text über die besten Matratzen zwar eine Matratze des klagenden Herstellers als Erstplatzierte genannt, der Link führte aber zu einer anderen Matratze.
Das wollte der Matratzenhersteller unterbinden und klagte gegen Amazon. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hatte seine Klage keinen Erfolg. Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß vor, für diesen hafte aber nicht Amazon, entschieden die Kölner Gerichte. Nun muss der BGH entscheiden, ob diese Urteile bestehen bleiben können.
M.Robinson--AT