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Haftstrafen im "Chemical Revolution 2.0"-Prozess in Gießen
Wegen Drogenhandels oder der Beihilfe dazu sind fünf Angeklagte vom Landgericht Gießen zu Haftstrafen zwischen anderthalb und sieben Jahren verurteilt worden. In dem als "Chemical Revolution 2.0"-Prozess bekannt gewordenen Verfahren bestätigte sich ein Teil der Anklagevorwürfe, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Die Männer waren demnach in unterschiedlichen Rollen in den Jahren 2018 und 2019 am Handel mit Drogen beteiligt.
Einer von ihnen habe mit einem unbekannt gebliebenen Administrator vereinbart, die Drogenplattform "Chemical Revolution" im Internet zu reaktivieren. Er habe die Beschaffung von Drogen in den Niederlanden und den Transport nach Hamburg organisiert. Dort seien die übrigen Angeklagten an Verpackung und Versand beteiligt gewesen.
Aus zwei Lieferungen nach Hamburg seien mehr als 300 Drogenpäckchen verschickt worden, stellte das Gericht weiter fest. Es konnte aber nicht mit Sicherheit feststellen, dass sich die Männer - wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen - als Bande organisierten.
Verurteilt wurden vier von ihnen nun wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem oder zwei Fällen, einer wegen Beihilfe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.
Im ersten Prozess um "Chemical Revolution" waren im August vergangenen Jahres sieben Angeklagte zu Strafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie neun Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. "Chemical Revolution" war nach Angaben der Behörden zum Zeitpunkt seiner Abschaltung 2019 der größte deutsche Internethandel für Drogen.
A.O.Scott--AT