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Angriffe auf Journalisten und Hitlergrüße - Polizei zieht Bilanz nach AfD-Demo
Am Rande der von der AfD organisierten Demonstration in Berlin am Samstag ist es zu Angriffen auf Journalisten und weiteren Zwischenfällen gekommen. Teilnehmer der Veranstaltung hätten versucht, die Berichterstattung zu unterbinden und es sei Aufnahmetechnik beschädigt worden, erklärte die Berliner Polizei am Sonntag. Mindestens zwei Menschen wurden demnach wegen des Zeigens verfassungswidriger Symbole wie dem Hitlergruß vorübergehend festgenommen. Gegendemonstranten hätten außerdem versucht, die AfD-Kundgebung zu stören.
Die Demonstrationsteilnehmer versammelten sich am frühen Samstagnachmittag zunächst vor dem Reichstagsgebäude. "Gegen 13.40 teilten Journalistinnen und Journalisten mit, dass sie von mehreren Teilnehmenden des Aufzuges vor der Bühne auf der Reichstagswiese angegriffen worden waren", erklärte die Polizei. Die Einsatzkräfte hatten in der Nähe des Reichstags im Vorfeld einen "Medienschutzbereich" eingerichtet. Dieses Angebot sei "von Journalistinnen und Journalisten zahlreich und vielfach genutzt" worden.
Vom Reichstag aus zogen die Demonstranten später in einem Protestzug durch das Regierungsviertel. Laut Polizei nahmen daran teilweise bis zu 10.000 Menschen teil. Am Rande des Zuges wurden zunächst ein 44-Jähriger und später eine 18-Jährige wegen des Zeigens des Hitlergrußes oder einer abgewandelten Form festgenommen und "nach Feststellung ihrer Identitäten wieder entlassen", wie die Einsatzkräfte mitteilten.
Neben der AfD-Veranstaltung berichtete die Polizei von insgesamt elf Gegenversammlungen, "die in der Gesamtzahl auf rund 1400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufwuchsen". Einige AfD-Gegner versuchten demnach mehrfach, Polizeiabsperrungen zu überwinden und die Hauptveranstaltung zu stören.
Insgesamt wurden laut Polizei 31 Menschen festgenommen und 25 Strafermittlungsverfahren "unter anderem wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, des Verdachts des Raubes, der Körperverletzung und gefährlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung" eingeleitet.
O.Brown--AT