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Hafturteile nach Tod von 22-Jährigem in bayerischem Kanal rechtskräftig
Zwei Jahre nach dem Ertrinken eines 22-Jährigen in einem Kanal im bayerischen Weiden in der Oberpfalz sind die Urteile gegen seine Freunde, die dem jungen Mann nicht halfen, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler im Urteil des Weidener Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Dieses hatte zwei Angeklagte im August 2021 zu Haftstrafen und einen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Wie das Weidener Gericht feststellte, hatten die Angeklagten im September 2020 mit ihrem Freund in einer Shishabar gefeiert. Alle tranken Alkohol, der 22-Jährige nahm außerdem Drogen. Als die Clique danach zum Auto gehen wollte, stützten sein bester Freund und eine Freundin den 22-Jährigen zwar. Den dritten Freund griff der 22-Jährige aber unterwegs an. Dann ging er unbemerkt davon und stürzte eine Böschung hinab.
Dort fanden ihn die drei Freunde kurze Zeit später am Ufer, wo er auf dem Bauch lag und schluchzend um Hilfe bat. Der beste Freund und die Freundin stiegen zu ihm hinab, halfen ihm aber nicht. Die junge Frau filmte sogar mit ihrem Handy. Als der 22-Jährige schließlich versuchte sich aufzurichten, fiel er ins Wasser, trieb ab und ertrank später unbemerkt. Seine Freunde lachten zuerst, suchten dann vergeblich nach ihm und fuhren schließlich davon.
Der beste Freund wurde wegen Aussetzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, die Freundin zu viereinhalb Jahren. Aussetzung bedeutet, einen hilflosen Menschen trotz Beistandspflicht allein zu lassen oder erst in eine hilflose Lage zu bringen. Der dritte Freund bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.
O.Brown--AT