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Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
Das Landgericht Regensburg hat in einem Prozess um Betrug und Veruntreuung bei einer Reinigungsfirma drei Angeklagte zu Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll für viereinhalb Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Seine beiden Mitangeklagten erhielten wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte Inhaber einer Reinigungsfirma war. Faktisch leitete seine Mutter, eine der Mitangeklagten, das Unternehmen. Ab 2020 stieß der zweite Mitangeklagte hinzu. Der Hauptangeklagte unterließ es zusammen mit seiner Mutter in zahlreichen Fällen zwischen April 2018 und Oktober 2020, die Sozialabgaben vollständig zu zahlen.
Zudem fälschten sie Belege, um die Abgaben zu reduzieren. Zwischen November 2020 und Dezember 2021 handelten alle drei Angeklagte als Geschäftsführer und zahlten zu wenige Sozialabgaben. Seit März 2023 war das Unternehmen zahlungsunfähig. Im Januar 2024 wurde ein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen wegen Steuerschulden in Millionenhöhe eröffnet. Die Schulden überstiegen die finanziellen Rücklagen deutlich.
Die Einnahmen aus dem Unternehmen leiteten sie daraufhin auf das Privatkonto des Mitangeklagten, um sich selbst zu bereichern. Der Schaden beträgt rund 331.000 Euro.
Gegen den Huptangeklagten wurde nun die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 4,5 Millionen Euro angeordnet. Er wurde wegen Steuerhinterziehung in 107 Fällen, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 580 Fällen und Bankrott in 104 Fällen verurteilt. Seine beiden Mitangeklagten wurden unter anderem wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in jeweils rund 200 Fällen verurteilt. Angeklagt waren sie für deutlich mehr Fälle.
T.Wright--AT