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Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei zur Freilassung des inhaftierten Kulturförderers Osman Kavala aufgefordert. Die Verurteilungen Kavalas in seiner Heimat hätten vor allem das Ziel verfolgt, ihn "für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen", erklärte der Vorsitzende Richter Mattias Guyomar am Montag in Straßburg.
Das Gericht verwies auf sein 2019 gefälltes Urteil, in dem die Richter bereits die Überzeugung vertraten, dass die Inhaftierung Kavalas nicht auf konkreten Verdachtsmomenten basiere. Diese solle vielmehr "andere Aktivisten entmutigen".
Die türkische Justiz wirft dem Unternehmer und Menschenrechtsaktivisten vor, die regierungskritischen Demonstranten im Zuge der sogenannten Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz der Regierung in Ankara angestrebt zu haben. Kavala weist die Anschuldigungen zurück.
Er wurde im November 2017 festgenommen, als er von einem Treffen mit Vertretern des Goethe-Instituts nach Istanbul zurückkehrte, und blieb knapp zwei Jahre in Untersuchungshaft. Der Europäische Gerichtshof forderte 2019 seine Freilassung. 2020 wurde Kavala in der Türkei überraschend freigesprochen, wenige Stunden später wurde jedoch ein erneuter Haftbefehl erlassen.
In einem zweiten Verfahren verurteilte ihn die türkische Justiz 2022 wegen versuchten Umsturzes der Regierung zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Bewährung. Das oberste Berufungsgericht des Landes bestätigte die lebenslange Haftstrafe.
E.Rodriguez--AT