-
Erster Achtelfinalist: Eustaquio erlöst Kanada
-
Vor Start in K.o.-Runde: DFB-Team hebt ab nach Boston
-
Suche nach Erdbeben-Überlebenden in Venezuela: Vater und Sohn gerettet
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Tandemsprung absolvieren
-
Baby aus Krankenhaus in NRW entführt: Polizei nimmt 18-Jährige fest
-
Schon in EM-Form: Neugebauer siegt in Ratingen
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren
-
THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf
-
Dritter Tag mit Temperaturrekord in Folge - Hitzewelle in Deutschland geht zuende
-
Fünfkampf: Dogue erstmals Gesamtweltcupsieger
-
Hitzeschlacht: Russell siegt souverän - Verstappen trumpft auf
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an
-
Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau
-
14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien
-
Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah
-
DIHK fordert Zusammenarbeit der EU mit China und warnt vor Handelskonflikt
-
Preisgeld-Streit in Wimbledon: Uneinigkeit bei Spielern
-
Neue Hitzekorde in Deutschland - Abkühlung aber in Sicht
-
Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote
-
Biber verunglückt im Gleisbett - Schulkinder wollen helfen
-
Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen
-
EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe
-
Dämpfer für Wüst: CDU in NRW verliert in Umfrage - AfD zweitstärkste Kraft
-
Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt
-
Besuch in Großbritannien: Harry und Meghan wohnen im Juli in königlichen Residenzen
-
Neuer nächtlicher Temperaturrekord: 29,4 Grad in Sachsen gemessen
-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
Autofahrer haften allein bei Radunfall mit sich öffnender Autotür
Wenn Radfahrer mit einer sich öffnenden Autotür kollidieren, muss dafür in der Regel der Autofahrer allein haften. Bei einem solchen sogenannten Dooringunfall gilt anderes nur, wenn Radfahrer auch auf einer breiten Straße nicht mindestens 50 Zentimeter Sicherheitsabstand halten, wie das Landgericht Köln in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az: 5 O 372/20)
Der Kläger war mit seinem Rennrad im Bergischen Land unterwegs. Als er an einem stehenden Auto vorbeifahren wollte, öffnete sich plötzlich dessen Fahrertür. Der Radfahrer konnte nicht mehr ausweichen, prallte gegen die Tür und stürzte. Dabei brach er sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt mehrere Prellungen an Schädel, Knien und Ellenbogen.
Die Versicherung des Autofahrers erkannte eine Haftung in Höhe von 75 Prozent an. Zu 25 Prozent sei aber auch der Radfahrer schuld. Er habe wohl nicht genug Sicherheitsabstand gehalten. Zudem habe er erkennen können, dass der Autofahrer gerade erst eingeparkt habe und daher wohl die Tür öffnen würde.
Wie nun das Landgericht Köln entschied, muss der Autofahrer beziehungsweise seine Versicherung jedoch allein haften. Ein Mitverschulden des Radfahrers sei nicht anzunehmen. Das Landgericht sprach dem Radler ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro zu, zudem 1089 Euro für die Schäden an seinem Rennrad.
Sofern die Straßenbreite es zulässt, müssten Radfahrer von parkenden Autos einen Abstand halten, der ein leichtes Öffnen der Tür möglich macht. 50 Zentimeter reichten dafür aus. Hier sei nicht feststellbar, dass der Radfahrer diesen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe. Ein Abstand, der Autofahrern ein vollständiges Öffnen der Fahrertür erlaubt, sei auch auf breiten Straßen nicht erforderlich.
Dass der Radfahrer mit seinem Rennrad vermutlich über 30 Stundenkilometer und damit deutlich schneller gefahren sei als bei Radlern üblich, könne ihm nicht vorgeworfen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit habe er jedenfalls nicht überschritten.
Insgesamt sei der Unfall durch die grobe Unachtsamkeit des Autofahrers verursacht worden. Damit habe der Rennradfahrer nicht rechnen müssen, befand das Landgericht.
D.Lopez--AT