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Gutachten: Sturz auf Bordtreppe ohne Grund begründet keine Haftung der Airline
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stellt ein Sturz beim Aussteigen aus dem Flugzeug ohne erkennbaren Grund keinen Unfall dar, für den die Fluglinie haften müsste. Das gelte, wenn die Bordtreppe nicht schadhaft oder rutschig gewesen und auch nichts anderes Ungewöhnliches passiert sei, argumentierte Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in seinen Schlussanträgen in Luxemburg. Der EuGH behandelt die Klage einer Passagierin von Austrian Airlines vor einem österreichischen Gericht. (Az. C-589/20)
Die Frau war nach einem Flug von Thessaloniki nach Wien beim Aussteigen auf der Bordtreppe gestürzt und hatte sich verletzt, es wurde aber kein Grund für den Sturz festgestellt. Sie fordert vor dem Landesgericht Korneuburg Schadenersatz von der Fluglinie. Das Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des Übereinkommens von Montreal, das Haftungsfragen im Luftverkehr behandelt.
Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrem Urteil nicht nach den Schlussanträgen des Generalanwalts richten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.
G.P.Martin--AT