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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten
Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden am Mittwoch und wies Klagen der AfD größtenteils ab. Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen - insoweit war die AfD erfolgreich. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich.
Ch.P.Lewis--AT