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Plädoyers in Prozess um Tankstellenmord von Idar-Oberstein verzögern sich weiter
Im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiter im Streit um die Maskenpflicht vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach verschiebt sich der Beginn der Plädoyers weiter. Die Verteidigung stellte in der Verhandlung am Montag einen Antrag auf die Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens. Damit entzündete sich zwischen den Beteiligten ein Streit darüber, ob der Angeklagte Mario N. zum Zeitpunkt der Tat in Idar-Oberstein schuldfähig war oder nicht.
Der Prozess wurde zunächst bis zum Nachmittag unterbrochen. Zuvor hatte die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz einen im Juli gestellten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den psychologischen Gutachter abgelehnt. Der Vorwurf lautete, dass er Aussagen des Manns verkürzt wiedergebe und aus dem Zusammenhang reiße.
In dem Antrag kritisierten die Anwälte, dass der Gutachter N. gegenüber voreingenommen sei. Diese Vorwürfe wiederholte die Verteidigung am Montag. Dem Gutachter fehle es an "Sachkunde", weil in dem Gutachten mögliche psychische Folgen für N. nach dem Suizid seines Vaters und eines Schusses auf die Mutter nicht bedacht seien.
Er habe bei der Tat vermutlich an einer Anpassungsstörung als Folge der Ereignisse gelitten, argumentierten die Anwälte. Der Gutachter habe zudem die psychischen Auswirkungen der Coronamaßnahmen auf Menschen außer Acht gelassen, die den Regeln kritisch gegenüber stünden.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten die Kammer dazu auf, den Antrag abzulehnen. Es sei nicht so, dass der Gutachter die psychischen Auswirkungen der Maßnahmen nicht gesehen hätte - sie seien für die Tat an sich schlicht irrelevant, sagte Staatsanwältin Nicole Frohn. Sie warf der Verteidigung vor, den Prozess zu verschleppen. Der Prozess wurde für die Entscheidung über den Antrag bis zum Nachmittag unterbrochen.
N. hatte am 18. September 2021 im Streit um die Maskenpflicht einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein erschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie unerlaubtes Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor. Der 50-jährige gestand die Tat zu Beginn des Prozesses im März, der mutmaßliche Mord hatte bundesweit großes Entsetzen und eine Diskussion über die Radikalisierung von Gegnern der Coronamaßnahmen ausgelöst.
Der Anklage zufolge soll sich N. beim Bezahlen an der Tankstelle in Idar-Oberstein mit dem 20 Jahre alten Kassierer Alex W. um die Maskenpflicht gestritten haben. N. habe die Tankstelle ohne die Ware verlassen. Zu Hause habe er sich immer mehr über die Situation in der Tankstelle geärgert und beschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
Rund anderthalb Stunden nach seinem ersten Besuch im Geschäft sei der Angeklagte mit Maske zurückgekehrt. N. habe sie an der Kasse heruntergezogen, um eine Reaktion W.s zu provozieren. Es sei zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, in dem der Mann dazu aufgefordert wurde, die Maske wieder aufzusetzen. Daraufhin habe der 50-Jährige dem 20-Jährigen aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen. Im Prozess sind vorläufig noch Termine bis Mitte September angesetzt,
T.Sanchez--AT