-
Britisches Sicherheitsinstitut: KI-Modell verschickt Phishing-Mail
-
46-Jährige in Nordrhein-Westfalen getötet: Partner in Untersuchungshaft
-
BMW i3 First Edition startet mit 906 Kilometern Reichweite
-
Nach heißen Tagen und Gewitter: Hoffnung auf Entspannung bei Wetterlage
-
Gebrauchtwagen: Bundesweite Suche spart Tausende Euro
-
Zeitung: Unbekanntes Flugobjekt an Flughafen Leipzig möglicherweise Sprengsatz
-
Schwimm-EM: Wellbrock auch über fünf Kilometer Europameister
-
Interesse an Firmengründungen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen
-
Vulkanausbruch in Guatemala: Weitere Menschen evakuiert
-
Jährliches Manöver: Taiwan probt für chinesischen Angriff
-
17 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew - Luftwaffe fängt keine Rakete ab
-
Ifo-Institut: Geschäftserwartungen in der Autoindustrie gehen "steil nach oben"
-
Nach CSD-Anschlag: Neuer Baum und Regenbogenbank in Berliner Tiergarten
-
Hyundai Ioniq 6 N: Fahrspaß statt bloßer Beschleunigung
-
Grimaldo-Nachfolger: Bayer verpflichtet Spanier Gutiérrez
-
Klingbeil pocht auf "Brandmauer" zur AfD und Prüfung von Verbot
-
Audi stoppt E-Türgriffe: Warum der Q9 wieder auf Mechanik setzen könnte?
-
Mitglied von internationaler Schleuserbande im Saarland festgenommen
-
Wilde Szenen vor der Kabine: Neymar eskaliert nach Pokalsieg
-
Widerstand in SPD gegen verpflichtenden Zivildienst
-
Ausgebüxte Würgeschlange in Hessen wieder aufgetaucht
-
Netanjahu: Israel hat Trumps Plan für Gazastreifen nicht zugestimmt
-
CDU-Fraktionschef Frei erteilt Zusammenarbeit mit Linke Absage
-
Selenskyj: Abwehrraketen hätten in der Nacht in der Ukraine "Leben retten können"
-
Großes jährliches Militärmanöver in Taiwan begonnen
-
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren haben noch einen Job
-
Statistik: Zahl der Bafög-Empfänger erneut gesunken
-
Nordkorea will wegen Aufrüstung Japans "zusätzliche militärische Optionen" schaffen
-
Mann und Hund in Nordrhein-Westfalen von Zug erfasst und getötet
-
Wolfsburg will kein "FC Bayern der 2. Liga" sein
-
Neugebauer mit "viel Zuversicht" Richtung EM
-
Behörden: 15 Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Masters in Montréal: Hanfmann weiter, Altmaier raus
-
Tennis: Alcaraz sagt auch für Cincinnati ab
-
Trump: Iran muss Hormus-Straße "sehr bald" öffnen oder wird "sehr hart getroffen"
-
Behörden: Zwei Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Kompany stärkt Jugendspieler: "Können nichts falsch machen"
-
Deutlich mehr Firmengründungen in Deutschland im vergangenen Jahr
-
Urteil in Prozess um rechte Gruppe Letzte Verteidigungswelle in Hamburg erwartet
-
Möglicher neuer Zivildienst: ASB und DRK stellen konkrete Forderungen
-
Vor Präsidenten-Besuch: Bewaffneter auf Trump-Golfplatz festgenommen
-
Jüdische Organisation: Deutlich mehr antisemitische Angriffe in Großbritannien
-
Customer Service Transformation beginnt vor der Technik
-
Wieder Explosionen in Kiew - Luftwaffe warnt vor ballistischen Raketen
-
Möglicher neuer Zivildienst: Arbeiter-Samariter-Bund stellt konkrete Forderungen
-
SpaceX schreibt rote Zahlen: Raumfahrtkonzern enttäuscht nach Rekordbörsengang
-
Medien: Infantino ruft FIFA-Mitarbeiter zu Krisentreffen
-
Schwimm-EM: Hentschel und Turmduo verpassen Medaille
-
Neuer US-Geheimdienstkoordinator Clayton vereidigt
-
Schwimm-EM: Avila Sanchez und Eikermann verpassen Medaille
Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe
Leistungen für asylsuchende und geduldete Menschen, die nur kurz in Deutschland sind, dürfen weniger umfassen als Sozialhilfe. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Es ging um sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche die Existenz absichern sollen. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 waren sie Karlsruhe zufolge im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 1 BvL 5/21)
Die Grundleistungen bekommen bedürftige Asylsuchende, Geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, die außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen leben, in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland. Sie sind niedriger als Sozialhilfe. Bestimmte Kosten für Freizeit, Kultur und Bildung sind darin nicht berücksichtigt. Aktuell können erst nach 36 Monaten höhere Hilfen bezogen werden, im Jahr 2018 betrug die Frist noch 15 Monate.
Eine alleinerziehende Frau aus Eritrea, die mit ihrem minderjährigen Kind geduldet in Deutschland lebte, zog vor Gericht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ging davon aus, dass die Leistungen für 2018 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Darum fragte es das Verfassungsgericht danach. Es ging nur um alleinstehende Erwachsene und Kinder.
Karlsruhe beurteilte die Lage aber anders als das Celler Gericht. Das Verfassungsgericht erklärte, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sei. Auch die Festlegung der Bezugsdauer auf 15 Monate für Geduldete ist demnach rechtens. Betroffene Menschen hielten sich wahrscheinlich nur vorübergehend in Deutschland auf. Darum darf der Gesetzgeber einen Teil des soziokulturellen Bedarfs herausrechnen, wie das Gericht erklärte.
Die physische Existenz sei mit den gewährten Leistungen gesichert, ebenso die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Ab September 2018 hätten die Hilfen aber neu berechnet werden müssen, wie Karlsruhe ausführte. Die zugrunde gelegten Daten seien zu dem Zeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen. Die Leistungssätze werden regelmäßig aktualisiert, zuletzt zum Januar 2026.
Auch zum September 2019 wurden sie aktualisiert. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 genügten sie den rechtlichen Anforderungen zwar nicht, entschied das Gericht. Sie müssten aber nicht nachträglich neu festgesetzt werden.
A.Anderson--AT