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Bundesfinanzhof: Grundsteuer in Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß
Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß: Der Bundesfinanzhof (BFH) in München teilte am Mittwoch mit, er halte die Vorschriften des Landessteuergesetzes zur Bewertung von Grundstücken nicht für verfassungswidrig. Geklagt hatten Grundstückseigentümer, die seit der Reform mehr zahlen müssen als vorher; sie wurden unter anderem vom Bund der Steuerzahler unterstützt. (Az. II R 26/24 und II R 27/24)
Seit dem vergangenen Jahr gibt es neue Regeln zur Grundsteuer. Im November hatte der BFH bereits entschieden, dass das Bundesmodell bestehen bleiben kann. Dieses gilt in elf Bundesländern. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben dagegen eigene Regelungen getroffen. In Baden-Württemberg wird nur der Grundstückswert zur Berechnung herangezogen, nicht das Gebäude. Auch gegen die Grundsteuern anderer Bundesländer liegen dort noch Klagen.
M.Robinson--AT