-
Коллекция Хаупта: что деньги говорят о нас, людях
-
Waldbrand in Kolumbien bedroht bei Touristen beliebte Andenstadt Villa de Leyva
-
Sbírka Haupt: Co o nás lidech prozrazují peníze
-
"Perfektes Match": München wählt Kiel als Segelstandort
-
Xhaka gesteht Erwerb eines Impfzertifikates
-
Frühere IS-Anhängerin in Frankfurt am Main zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Weidel sieht AfD als Nachfolgerin der Volkspartei CDU
-
15-Jähriger stirbt nach Stichverletzungen bei Feier in Nordrhein-Westfalen
-
Automobil-Aktionstag: IG Metall kritisiert auch "mangelhafte Industriepolitik"
-
Enteignungen: Eralp will in Berliner Koalitionsgesprächen keine Kompromisse
-
Vorwurf Falschaussage zu Maut: Prozess gegen früheren Minister Scheuer begonnen
-
Bericht: Geheimabsprachen der USA zur Abschiebung tausender Migranten in Drittländer
-
مجموعة هاوبت: ما يكشفه المال عنا نحن البشر
-
豪普特收藏:金錢如何揭露人類的本質
-
Colecția Haupt: Ce ne dezvăluie banii despre noi, oamenii
-
Kolekcja Haupta: Co pieniądze mówią o nas, ludziach
-
Linken-Chefin Schwerdtner verteidigt Enteignungspläne in Berlin
-
China wird wichtigstes Lieferland für Importautos - Handel mit USA rückläufig
-
Etwas mehr Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr - Fernverkehr rückläufig
-
Unions-Parlamentsgeschäftsführerin Dos Santos-Wintz: Verstehe Frust der Bevölkerung
-
Sehr gute Kirschenernte - auch überdurchschnittlich viele Birnen
-
Berliner Wirtschaft warnt nach Linken-Wahlsieg vor Enteignungsplänen
-
Nach Wahlen: AfD-Chef Chrupalla erhofft sich "Schub" für weitere Siege
-
Umfrage: Jedes zweite Unternehmen sieht Bürokratie als größtes Standortproblem
-
Nach Landtagswahlen: SPD-Fraktionschef Miersch deutet Kurskorrektur an
-
Prien fordert Kompromissbereitschaft bei Reformen: "CDU pur ist nicht die Lösung"
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister spricht mit Chinas Vize-Regierungschef über KI
-
Ellenbogen ausgekugelt: Commanders bangen um Daniels
-
Teilergebnisse: Putins Partei siegt bei Parlamentswahl in Russland
-
Spitzen der Bundesparteien beraten über Ergebnis der Landtagswahlen
-
Proteste bei Herstellern und Zulieferern: "Automobil-Aktionstag" der IG Metall
-
Vorwurf Falschaussage zu Maut: Prozess gegen früheren Minister Scheuer beginnt
-
Bundesaußenminister Wadephul reist zur UN-Generaldebatte nach New York
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister lobt Gespräche mit Chinas Vize-Regierungschef
-
Linke gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin deutlich vor CDU
-
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig gewinnt Direktmandat in Schwerin
-
AfD gewinnt Wahl in Mecklenburg-Vorpommern vor SPD - CDU verpasst Landtagseinzug
-
Schwesig kann trotz AfD-Sieg weiterregieren - CDU scheitert an Fünfprozenthürde
-
Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für die CDU
-
ARD-Hochrechnung sieht CDU in Mecklenburg-Vorpommern unter Fünfprozenthürde
-
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus verteidigt Direktmandat in Ludwigslust
-
Linke verdankt Wahlsieg in Berlin vor allem jüngeren Menschen
-
Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für CDU
-
Knoten gelöst: Paderborn holt ersten Saisonsieg
-
Rad-WM: Evenepoel fliegt zum historischen vierten Zeitfahr-Gold
-
Bürgermeisterwahl in brandenburgischem Strausberg: Stichwahl nötig
-
Prognose: Putins Partei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Russland
-
Macron: Frankreich und Kanada sind "große unabhängige Nationen und wollen es bleiben"
-
Historischer Linken-Sieg in Berlin - Spitzenkandidatin Eralp will Regierung bilden
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD punktete bei bisherigen Nichtwählern und Arbeitern
Nutzung von Artikeln durch Onlinedienste: EU-Länder dürfen Verlage unterstützen
Im Streit über die Nutzung von Presseartikeln durch Onlinedienste hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Verlagen den Rücken gestärkt. EU-Staaten dürfen die Presse gegenüber digitalen Dienstleistern unterstützen und eine angemessene Vergütung für Medienunternehmen vorsehen, wie der EuGH am Dienstag entschied. In dem Fall ging es um Regelungen aus Italien; geklagt hatte Meta. (Az. C-797/23)
Mit der Urheberrechtsreform von 2019 verpflichtete die EU Unternehmen wie Meta oder Google dazu, Presseverlage für die Übernahme ihrer Inhalte angemessen zu bezahlen. Artikel sind im Internet zwei Jahre lang geschützt. Alle EU-Länder führten entsprechende Regelungen ein; in Deutschland ist der Schutz im Urheberrechtsgesetz verankert.
Verlage haben demnach das ausschließliche Recht, ihre Artikel im Internet zugänglich zu machen. Ausgenommen sind einzelne Wörter und kurze Auszüge, die kostenlos genutzt werden können.
In Italien wurde ein Anspruch auf angemessene Vergütung für Verlage gesetzlich festgelegt. Onlinedienste müssen mit den Verlagen verhandeln und dürfen die Sichtbarkeit der Suchergebnisse in dem Zeitraum nicht einschränken. Sie müssen außerdem die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Wenn sich beide Seiten nicht einigen, legt die Kommunikationsbehörde die Bezahlung fest. 2023 bestimmte die Behörde Referenzkriterien für eine angemessene Vergütung.
Gegen diesen Beschluss klagte Meta in Italien. Das Unternehmen sieht die unternehmerische Freiheit verletzt. Das italienische Gericht befragte den EuGH dazu. Dieser erklärte nun, dass ein Anspruch von Verlagen auf angemessene Vergütung zulässig sei - wenn das die wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Online-Nutzung der Veröffentlichungen sei.
Verlage müssen demnach die Erlaubnis auch verweigern oder kostenlos erteilen können. Wenn der Onlinedienst die Artikel aber nicht nutze, dürfe ihm keine Zahlung auferlegt werden. Das italienische Gericht muss prüfen, ob die italienischen Vorschriften die Voraussetzungen erfüllen.
Italien darf digitale Dienstleister dem Urteil zufolge auch zu Verhandlungen mit den Verlagen unter den festgelegten Bedingungen verpflichten. So könne sichergestellt werden, dass die Verhandlungen fair verliefen, erklärte der EuGH. Denn nur die Onlinedienste könnten erwartete Einnahmen beurteilen. Auch die Befugnisse der Behörde seien zulässig.
Solche Verpflichtungen, die den Schutz der Verlage stärken, ermöglichen dem EuGH zufolge ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der unternehmerischen Freiheit und dem Recht des geistigen Eigentums sowie auf Freiheit und Pluralität der Medien. Über den konkreten Fall entschied der EuGH nicht. Das tut nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
R.Garcia--AT