-
Nach Trumps "Sabotage"-Vorwurf: UNO überprüft Rolltreppe und Teleprompter
-
Infantino zeigt sich offen für Dialog über Reformen
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Chef Peters tritt zurück - SPD kündigt Sondierungen an
-
USA, Dänemark und Grönland unterzeichnen am Dienstag ihr Sicherheitsabkommen
-
Nach Ausscheiden aus Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: Parteichef Peters tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommerns SPD kündigt Sondierungen mit Linkspartei und Grünen an
-
Werder-Frauen verpassen vierten Sieg
-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
55-Jähriger wegen Mordaufrufen über Telegram-Kanal in Oldenburg vor Gericht
Wegen Mordaufrufen über den Messengerdienst Telegram muss sich ein 55-Jähriger seit Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Laut Anklage soll der Mann über einen Kanal mit tausenden sogenannten Followern zur Tötung konkret benannter Menschen angeregt haben, darunter des Bürgermeisters einer Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab er sich dabei als zur Ausübung von Hoheitsrechten befugter Vertreter der US-Streitkräfte und Kommandant eines "SHAEF"-Hauptquartiers aus. Verfassungsschutzbehörden zufolge wurden solche Drohungen mit Mordaufrufen, angeblichen Todesurteilen oder vermeintlichen "Bekanntmachungen" in der Szene der sogenannten Reichsbürger und ihnen nahestehenden Gruppierungen vielfach verbreitet.
Wie ein Gerichtssprecher in der niedersächsischen Stadt sagte, räumte der Angeklagte die Vorwürfe zum Prozessauftakt objektiv ein. Zugleich bestand er demnach darauf, tatsächlich "Major" und von den US-Streitkräften mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet worden zu sein. Laut Sprecher wird daher seine Schuldfähigkeit noch einmal verstärkt unter die Lupe genommen.
Sollte der Mann krankheitsbedingt schuldunfähig sein, wäre eine Bestrafung nicht möglich. Allerdings käme dann eine Unterbringung in einer Fachklinik in Betracht. Ein psychiatrischer Gutachter wurde bereits bestellt und wird den Prozess verfolgen. Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Er ist unter anderem wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten angeklagt. Für den Prozess sind zunächst noch drei weitere Termine bis September angesetzt.
"SHAEF" ist die englische Abkürzung für das ehemalige Oberkommando der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa, das den militärischen Kampf gegen Nazi-Deutschland in den letzten rund eineinhalb Jahren des Zweiten Weltkriegs organisierte. Es handelt sich um eine rein historische Institution, die rund zwei Monate nach Ende des Weltkriegs aufgelöst wurde.
Im März warnte der hessische Verfassungsschutz vor einer massiven Welle von Drohschreiben eines "SHAEF-Commanders" und einer "SHAEF-Regierungsinstitution Deutschland" in Reichsbürgerkreisen. Betroffen waren demnach neben Politikern und Journalisten unter anderem Ärzte sowie Impfbefürworter. Dies war demnach verbunden mit dem Hinweise, dass die Bundesrepublik nicht als souveräner Staat existiere und allein das "SHAEF" die Staatsgewalt ausübe.
Den damaligen Angaben zufolge waren die Veröffentlichungen nicht selten "ausufernd" und wirkten auf Außenstehende "häufig konfus". Der Kanal des selbsternannten "SHAEF-Commanders" hatte demnach mehr als elftausend Abonnenten und wurde durch nicht näher genannte "Exekutivmaßnahmen" der Behörden an der weiteren Verbreitung gehindert. Demnach war aber nicht auszuschließen, dass Sympathisanten die Idee aufgreifen und ähnliche Drohungen verschicken könnten.
P.Hernandez--AT