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Gericht: Brandenburgs Ex-Wirtschaftsminister darf nicht für Tesla-Kanzlei arbeiten
Der ehemalige Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) darf zunächst nicht für eine Kanzlei arbeiten, die den US-Autohersteller Tesla vertritt. Eine Beschwerde Steinbachs gegen eine entsprechende Verfügung der Landesregierung Brandenburg wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit folgte das OVG dem Verwaltungsgericht Potsdam, bei dem Steinbach einen Eilrechtsschutzantrag gestellt hatte, der ebenfalls abgewiesen wurde.
Steinbach war seit 2019 Wirtschaftsminister des Landes und wirkte maßgeblich an der Ansiedlung des Tesla-Werks im brandenburgischen Grünheide mit. Ende 2024 trat er aus der Landesregierung aus und wollte einige Zeit später bei besagter Wirtschaftskanzlei als Berater arbeiten. Dies untersagte die Landesregierung per Verfügung vom 4. September 2025 für die Dauer der zweijährigen Karenzzeit, die im Dezember 2026 endet.
Dies war rechtens, wie nun auch das OVG feststellte. Nach dem Brandenburgischen Ministergesetz könne die Landesregierung eine solche Erwerbstätigkeit untersagen, "soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden", hieß es.
Ausreichend sei der begründete Anschein, dass Zweifel an der Integrität der Landesregierung entstehen könnten, erklärte das OVG. Dies sei hier der Fall. Schließlich sei Steinbach während seiner Amtszeit im erheblichen Maß an der Tesla-Ansiedlung beteiligt gewesen. Die Kanzlei, für die er nun tätig werden wolle, habe das Land beim Verkauf eines Grundstücks für die Tesla-Produktionsstätte und bei der Zulassung eines vorzeitigen Beginns der Errichtung der Anlage beraten.
Nach Auffassung des OVG nahm Steinbach "einen nicht unerheblichen vermittelnden Einfluss" auf die Mandatierung der Kanzlei durch einen Landesbetrieb. Inzwischen sei die Wirtschaftskanzlei für Tesla statt für das Land tätig. Diese Umstände seien geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung zu beeinträchtigen, lautete die Argumentation des Gerichts. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
P.Smith--AT