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Kirgistans Verfassungsgericht stoppt Wiedereinführung der Todesstrafe
In Kirgistan hat das Verfassungsgericht einen von Präsident Sadyr Schaparow vorangetriebenen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe gestoppt. Deren Wiedereinführung wäre "verfassungswidrig, unzulässig und rechtlich unmöglich", erklärte das Gericht in dem zentralasiatischen Staat am Mittwoch. Das von Schaparow unterstützte Vorhaben sah mögliche Hinrichtungen für "besonders schwere Sexualstraftaten an Kindern" und für "Morde in Verbindung mit Vergewaltigung" vor.
Das Verfassungsgericht erklärte weiter, das Recht auf Leben und das Verbot der Todesstrafe seien "Grundprinzipien" des kirgisischen Rechtssystems. Dieses sei zudem an die von der Regierung unterzeichneten internationalen Verträge gebunden.
Präsident Schaparow hatte die Wiedereinführung der Todesstrafe als Reaktion auf die Vergewaltigung und Ermordung einer 17-Jährigen im September vorgeschlagen. Der Fall hatte in Kirgistan massive Empörung ausgelöst. Über das Vorhaben sollte per Referendum entschieden werden, diese Möglichkeit ist nun vom Tisch.
Zuletzt wurde in Kirgistan 1998 eine Hinrichtung vollzogen. 2007 wurde die Todesstrafe abgeschafft.
Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk hatte Ende Oktober gewarnt, die Wiedereinführung der Todesstrafe in Kirgisistan würde einen "schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht" darstellen.
Die frühere Sowjetrepublik galt lange als Land mit der am stärksten ausgeprägten Demokratie in Zentralasien - erlebte aber auch drei Revolutionen in den Jahren 2005, 2010 und 2020. Unter dem seit 2021 amtierenden Präsidenten Schaparow hat sich die Lage nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen verschlechtert.
H.Thompson--AT