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Bekannten nach Streit mit Kabel erstickt: Fünf Jahre Haftstrafe in Rottweil
Weil er einen Bekannten nach einem Streit mit einem Kabel erstickte, ist ein Mann aus Baden-Württemberg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil sprach ihn am Montag nach Angaben einer Sprecherin des Totschlags schuldig. Der 36-Jährige tötete den anderen Mann demnach, seine Schuldfähigkeit war zum Tatzeitpunkt im Februar aber vermindert.
Wie das Gericht feststellte, ging der erste Angriff vom späteren Opfer aus. Dieser habe den Angeklagten erst beleidigt und dann plötzlich mit einem Hammerbeil mit zwei wuchtigen Schlägen attackiert. Ein Schlag habe ihn im Bereich der Leiste getroffen, was sehr schmerzhaft und einem Sachverständigen zufolge potenziell lebensgefährlich gewesen sei. Der Angeklagte habe sich in Notwehr mit den Fäusten gewehrt.
Der andere Mann sei dann zu Boden gegangen. Der 36-Jährige gestand den Angaben nach, erkannt zu haben, dass von seinem Gegner keine Gefahr mehr ausging. Darum konnte er sich für die folgende Tat nicht mehr auf Notwehr berufen. Er sei wütend gewesen und habe beschlossen, den anderen Mann zu töten.
Dabei war er aber erheblich vermindert schuldfähig, wie das Gericht feststellte. Denn die Hammerschläge hätten eine akute Belastungsreaktion bei ihm ausgelöst. Außerdem habe er zuvor Fliegen- und Pantherpilze konsumiert. Darüberhinaus war er noch wütend, weshalb das Gericht von einem minder schweren Fall des Totschlags ausging. Die Strafe wurde außerdem wegen verminderter Schuldfähigkeit abgemildert.
Wenige Tage nach der Tat hatte sich der Angeklagte selbst der Polizei gestellt und diese zu der Leiche seines Bekannten geführt. Bis zu dem Zeitpunkt war die Tat noch nicht entdeckt, wie das Gericht weiter feststellte.
Der Prozess gegen den 36-Jährigen hatte Mitte Oktober begonnen. Die Staatsanwaltschaft und Angehörige des Toten, die als Nebenkläger auftraten, hatten eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Haftstrafe von fast neun Jahren beantragt. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre Freiheitsstrafe.
Ch.P.Lewis--AT