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Europäischer Gerichtshof: Alkoholfreies Getränk darf nicht als Gin verkauft werden
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als Gin gekennzeichnet und verkauft werden - auch nicht als "alkoholfreier Gin", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Das sei eindeutig verboten. Das entsprechende Verbot solle Verbraucher vor Verwechslungsgefahr und Hersteller vor unlauterem Wettbewerb schützen. (Az. C-563/24)
Gin wird mit Wacholderbeeeren hergestellt. Der Alkoholgehalt muss nach EU-Recht mindestens 37,5 Volumenprozent betragen. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte in Deutschland gegen eine Firma, die ein Getränk mit Wacholder, aber ohne Alkohol als "Virgin Gin Alkoholfrei" anbot. Das Landgericht Potsdam fragte den EuGH, ob das EU-Recht das verbiete und ob die entsprechende Regelung weiter gelte.
Beides bejahte der Gerichtshof in seinem Urteil. Durch das Verbot werde die unternehmerische Freiheit nicht verletzt. Es verhindere nicht den Verkauf des Getränks, sondern nur die Bezeichnung als Gin. Über die Klage des Verbands muss nun das Landgericht entscheiden. Es ist dabei an das Urteil des EuGH gebunden.
D.Johnson--AT