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Fährunglück in Hamburg mit 19 Verletzten: Bewährungsstrafe für Kapitänin
Knapp zehn Monate nach einem Fährunglück auf der Elbe in Hamburg mit 19 Verletzten ist die Kapitänin einer Hafenfähre zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte. Die mit 27 Passagieren besetzte Hafenfähre war am 20. Januar auf der Norderelbe mit einem Schubverband zusammengestoßen.
Die Kapitänin der Fähre wurde demnach wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 19 Fällen verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss die Frau 9000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage war die Kapitänin am 20. Januar mit den Passagieren auf der Norderelbe unterwegs. Die Kollision mit dem vorfahrtsberechtigten Schubverband ereignete sich in Höhe eines Fähranlegers, den die Fähre gerade ansteuerte. Laut den Vorwürfen hatte die Kapitänin trotz dichten Nebels die Radaranlage nicht ordnungsgemäß genutzt und zudem Ausweichregeln missachtet.
Durch den Zusammenstoß wurde laut Anklage die Schiffswand der Hafenfähre eingedrückt. Mehrere Fensterscheiben zerbarsten, Deckenträger im Fahrgastraum wurden aus ihrer Verankerung gerissen. 19 Passagiere erlitten dabei Verletzungen - darunter Schnittwunden, Prellungen und Hämatome. Drei Passagiere erlitten eine Gehirnerschütterung.
Das Unglück hatte sich nach früheren Ermittlerangaben am frühen Morgen ereignet. Die Fähre verband im Linienbetrieb verschiedene Haltestellen entlang der Elbe und im Hamburger Hafen. Die Feuerwehr war damals mit zahlreichen Einheiten an Land sowie auf dem Wasser im Großeinsatz.
O.Ortiz--AT