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Mann getötet und Leiche zerstückelt: Bremer Hafturteil rechtskräftig
Fünfeinhalb Jahre nach der Tötung eines 46-Jährigen und der anschließenden Zerstückelung seiner Leiche ist das Urteil des Landgerichts Bremen gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Dem Landgericht zufolge wurde das Opfer mit einer Plastiktüte erstickt. (Az. 4 StR 80/25)
Nach einem Streit habe der Haupttäter im April 2020 beschlossen, dass der 46-Jährige sterben müsse, und das dem Mittäter mitgeteilt. Einer von ihnen habe dem Opfer die Plastiktüte über den Kopf gezogen. Dann sei die Leiche zerstückelt und im Umland von Bremen vergraben worden.
Der Fall des 46-Jährigen galt zunächst als Vermisstensache, erst anderthalb Jahre nach seinem Tod führten neue Hinweise die Ermittler zu ersten Leichenteilen. Im Juni 2024 verkündete das Landgericht sein Urteil. Einen Angeklagten sprach es frei, da seine Beteiligung an der Tat nicht bewiesen werden konnte.
Der Hauptangeklagte wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt, der zweite Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zum Totschlag. Beide Männer wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Ihre Revisionen wurden aber nun zurückgewiesen.
W.Morales--AT