-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten
Ein früherer Unterstützer der rechtsextremistischen Szene darf in Sachsen ein Referendariat als angehender Jurist antreten. Dem Mann sei kein strafbares politisches Verhalten vorzuwerfen und nur dies könne laut Gesetzeslage in Sachsen eine Verweigerung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst rechtfertigen, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 B 267/25)
Trotz Zweifeln an der Eignung des Antragsstellers sah sich der OVG-Senat demnach an einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen von 2022 gebunden. Danach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung des Referendariats rechtfertigen, also nur dann, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.
Daher habe das OVG "trotz Zweifeln in der Sache" die Frage nicht anders entscheiden können, obwohl inzwischen auch das Bundesverwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertreten hat. Mit einem Urteil vom Oktober 2024 stellte das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines rechtsextremen Aktivisten klar, dass Rechtsreferendare sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen.
Der am OVG behandelte Fall betraf einen angehenden Juristen, der lange Zeit in rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein Ein Prozent e.V., aktiv war. Versuche, in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen aufgenommen zu werden, scheiterten zunächst vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Verwaltungsgericht Dresden.
Vor dem OVG hatte er nun aufgrund der Rechtslage Erfolg. Dem Antragsteller sei kein strafbares Verhalten vorzuwerfen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Der juristische Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine zweijährige praktische Ausbildung, die auf das zweite Staatsexamen vorbereitet und für Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Anwalt qualifiziert.
A.Ruiz--AT