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Gericht: Masterarbeit zu rechten Ideologien bei Wildnisschule darf online bleiben
Die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (Farn) darf weiterhin auf ihrer Internetseite eine Masterarbeit veröffentlichen, in der einem Betreiber einer Wildnisschule die Nähe zu Verschwörungstheorien und Coronaleugnern nachgesagt wird. Das Landgericht Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern entschied am Dienstag, dass die entsprechenden Passagen der Masterarbeit von der Meinungs- und der Wissenschaftsfreiheit gedeckt seien, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Wissenschaftsfreiheit lebe davon, dass Studien frei zugänglich seien, hieß es der Sprecherin zufolge in der Begründung. Zudem könne sich die Fachstelle darauf berufen, dass die Masterarbeit von Wissenschaftlern kritisch überprüft worden sei. Der Kläger, der auch als freier Journalist arbeite, habe sich durch die Verbreitung der Masterarbeit in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und quasi an den Pranger gestellt gefühlt. Die aufgestellten Behauptungen seien aus seiner Sicht falsch, daher habe er die Verbreitung der Masterarbeit per Klage verbieten lassen wollen.
Die Fachstelle Farn wurde im Oktober 2017 von den Naturfreunden Deutschlands und der Naturfreundejugend Deutschlands gegründet. Ziel ist es eigenen Angaben zufolge, "die historischen und aktuellen Verknüpfungen des deutschen Natur- und Umweltschutzes mit extrem rechten und völkischen Strömungen" zu untersuchen. Die betreffende Masterarbeit mit dem Titel "Anschlussfähigkeit der Wildnispädagogik für extrem rechte Ideologien" aus dem Jahr 2023 ist weiterhin auf der Webseite der Fachstelle abrufbar.
W.Morales--AT