-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
-
Συλλογή Haupt: Τι αποκαλύπτει το χρήμα για εμάς τους ανθρώπους
-
AfD-Ko-Chefin Weidel: Hitler war "Linksextremist"
-
Taifun "Dujuan" bewegt sich auf Japan zu - Hunderte Flüge gestrichen
-
Bundesnetzagentur: Anteil intelligenter Stromzähler bei 5,9 Prozent
-
Schwesig attackiert Merz: Mit dem Finger auf andere zeigen reicht nicht aus
-
"Ergebnis ist niederschmetternd": Kubicki wertet Wahlen als Rückschlag für FDP
-
Schwesig kündigt Gespräche mit Grünen und Linken über Koalition an
-
ハウプト・コレクション:お金が人間について明かすこと
-
하우프트 컬렉션: 돈이 우리 인간에 대해 드러내는 것
-
Колекція Гаупта: Що гроші розповідають про нас, людей
-
Mecklenburg-Vorpommern: Holm rechnet mit SPD-geführter Regierung
-
Коллекция Хаупта: что деньги говорят о нас, людях
-
Waldbrand in Kolumbien bedroht bei Touristen beliebte Andenstadt Villa de Leyva
-
Sbírka Haupt: Co o nás lidech prozrazují peníze
Internetauftritt der Stadt Dortmund kann in aktueller Form bestehen bleiben
Das Internetportal der Stadt Dortmund darf in seiner aktuellen Form bestehen bleiben und auch über das Geschehen in der Stadt berichten. "dortmund.de" verstoße nicht gegen die Pressefreiheit und das Gebot der Staatsferne der Presse, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Er wies die Revision des Dortmunder Verlags Lensing ab, der Regionalzeitungen herausgibt. (Az. I ZR 97/21)
Der Verlag hatte auf Unterlassung geklagt, weil die Seite die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschreite und wettbewerbswidrig sei. Das Oberlandesgericht hatte die Klage in der Berufung bereits zurückgewiesen, nun hatte das Medienhaus auch vor dem BGH keinen Erfolg.
Der Deutsche Journalisten-Verband reagierte verhalten auf das Urteil. "Dass Stadtportale mehr machen dürfen als amtliche Bekanntmachungen oder die Öffnungszeiten der Bürgerämter zu veröffentlichen, wertet die Digitalseiten der Kommunen auf", erklärte der Vorsitzende Frank Überall. "Damit einen Konkurrenzkampf mit den Lokalredaktionen zu legitimieren, wäre problematisch." Als Alternative schlug er sinnvolle Kooperationen vor, wo sie sich anbieten.
H.Romero--AT