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Exfreundin in Berlin mit Kantholz erschlagen: Lange Haftstrafe für 60-Jährigen
Wegen der Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem Kantholz in ihrer Wohnung in Berlin-Spandau ist ein 60-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer habe keinen Zweifel, dass der Angeklagte für die Tat verantwortlich sei, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat am Donnerstag bei der Urteilsverkündung am Berliner Landgericht. Der Mann wurde des Totschlags schuldig gesprochen. Er hatte die Tat bestritten.
Der Angeklagte habe am Tattag, dem 3. April dieses Jahres, erneut Unterschlupf bei der 56-Jährigen gesucht, sagte der Richter. Diese habe ihn schon lange nicht mehr sehen wollen, habe bereits mehrfach die Polizei gerufen. Dennoch sei der Angeklagte in die Wohnung gelangt.
Den Angaben des Manns, er sei am Tattag sofort auf dem Sofa eingeschlafen und habe die 56-Jährige leblos vorgefunden, als er erwachte, schenkte die Kammer keinen Glauben. "Wir schließen aus, dass Sie das überschlafen haben", sagte Dobrikat.
Stattdessen gehe das Gericht davon aus, dass der mehrfach vorbestrafte Alkoholiker aus einem wahrscheinlich nichtigen Anlass zu dem Kantholz gegriffen und gezielt auf den Kopf der Frau eingeschlagen habe - in dem sicheren Wissen, dass sie dabei sterben würde. Tatsächlich waren die Verletzungen so massiv, dass die Frau kurze Zeit später im Krankenhaus starb.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für den 60-Jährigen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
R.Chavez--AT