-
NBA: Erneutes Triple Double für Jokic
-
Regierung: Stromnetz in Kuba vollständig wiederhergestellt
-
Pro-iranische Miliz im Irak verlängert Pause von Angriffen auf US-Botschaft in Bagdad
-
Medien: Book Kandidat auf Kehl-Nachfolge
-
Undav in Topform zum DFB: "Ich will spielen"
-
Iran-Krieg: EU-Rüstungskommissar fordert massive Investitionen in Luftverteidigung
-
Spitzengremien der Bundesparteien beraten über Ergebnis der Landtagswahl
-
Von der Leyen reist zu Gesprächen über Handelsabkommen nach Australien
-
Prozess zum schwersten Zugunglück in Griechenland mit 57 Toten beginnt
-
Nordkoreas Parlament ernennt Machthaber Kim erneut zum Präsidenten
-
IEA-Chef warnt vor womöglich schwerster Energie-Krise seit Jahrzehnten
-
Teilergebnis: Liberale knapp vor Konservativen bei Wahl in Slowenien
-
Rheinland-Pfalz: Schweitzer lässt politische Zukunft nach Niederlage offen
-
Libanesischer Regierungschef: Iranische Revolutionsgarden befehligen Hisbollah
-
CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz mit klarem Abstand zu SPD
-
Sondierungsgespräche von Grünen und CDU in Baden-Württemberg beginnen am Dienstag
-
Teilergebnis: Liberale und Konservative bei Wahl in Slowenien fast gleichauf
-
Miami: Drittrunden-Aus für Alcaraz
-
Union kritisiert neue Riester-Rente - kurz vor Entscheidung im Bundestag
-
Schnieder gewinnt Direktmandat in Wahlkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz
-
Undav baut Torserie aus: Stuttgart fegt über Augsburg hinweg
-
Schweitzer verteidigt Direktmandat bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
-
Kommunalwahl in Frankreich: Paris und Marseille bleiben links
-
Kommunalwahl in Frankreich: RN erobert 30 Städte, aber nicht Toulon
-
SPD-Spitze will sich Personaldebatte in Partei stellen - Parteilinke unzufrieden
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe gewinnt in Le Havre
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten scheitern in Toulon
-
League Cup: City übertrumpft Arsenal
-
SPD-Amtsinhaber Reiter räumt Niederlage bei Oberbürgermeisterwahl in München ein
-
Prognose: Liberale Partei von Regierungschef Golob bei Wahl in Slowenien knapp vorn
-
St. Pauli verpasst Big Points - Freiburgs Helden jubeln weiter
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende protestieren in Berlin
-
Medien: Köln trennt sich von Trainer Kwasniok
-
Hochrechnungen: CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich vor SPD
-
Skifliegen: Zweiter Männer-Wettkampf in Vikersund abgesagt
-
Prognosen: CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich vor SPD
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende demonstrieren in Berlin
-
Bei Burkardts Rückkehr: Frankfurt verliert in Mainz
-
Neue israelische Angriffswelle auf Hisbollah: Libanesischer Präsident warnt vor "Bodeninvasion"
-
Handballer feiern Doppelsieg gegen Ägypten - Sorgen um Knorr
-
"Geniales Gefühl": Nawrath Zweiter im Massenstart
-
Nawrath Zweiter im abschließenden Massenstart
-
Früherer FBI-Chef Mueller gestorben - Trump "froh" über Tod von Ex-Sonderermittler
-
Merz telefoniert mit Trump - Beratungen über Iran-Krieg
-
Zweite Runde der Kommunalwahlen in Frankreich - Paris und andere Großstädte im Fokus
-
Haushaltsstreit: Trump kündigt Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen an
-
Knappes Ergebnis bei Parlamentswahl in Slowenien erwartet
-
Auch dank Doppelpacker Reese: Hertha BSC siegt in Düsseldorf
-
Zweiter landesweiter Stromausfall in Kuba binnen weniger als einer Woche
-
Grüne im Saarland wählen Vizechefin Lahoda zu Spitzenkandidatin für Landtagswahl
Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden
Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen war vor Gericht gezogen. Er hatte sich im Dezember 2021 zum dritten Mal gegen Covid-19 impfen lassen. Drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Der Mann führt das auf die Coronaimpfung zurück. Seine Ärztin habe Fehler gemacht, gab er an. Außerdem sei er nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Um die Frage, ob das so war und ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelt, ging es am BGH nicht. Dieser musste nur klären, wer in solchen Fällen möglicherweise haftet - gegen wen also geklagt werden kann.
Der Mann hatte seine Ärztin verklagt und 800.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Will er weiter einen Impfschaden geltend machen, muss er nun stattdessen gegen den Staat klagen.
In dem Urteil ging es um den Zeitraum bis April 2023 und nur um Arztpraxen. Bei Impfungen in Impfzentren oder durch mobile Impfteams war bereits klar, dass für mögliche Schäden der Staat haftet.
W.Moreno--AT