-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
-
Iran-USA-Konflikt: Peseschkian beauftragt Außenminister mit Verhandlungen
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
16.000 illegale Lieferungen nach Russland: Fünf Verdächtige in Untersuchungshaft
-
Luftalarm während Besuches von Nato-Generalsekretär Rutte in Kiew
-
Olympia: Weikert leitet Evaluierungskommission
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Sabotage an Korvetten der deutschen Marine: Festnahmen in Hamburg und Griechenland
-
Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
-
Olympia: Sporthilfe schüttet 30.000 Euro für Gold aus
-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Zwei Festnahmen nach versuchter Sabotage an Marineschiffen in Hamburg
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie
-
Ehepaar Clinton will in Epstein-Affäre nun doch vor US-Kongress aussagen
-
Merz würdigt Rolle von Karnevalisten für den Zusammenhalt
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Regierung sieht bei AfD-Jugend Kontinuität zu rechtsextremistischer Vorgängerin
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Winter-Ausgaben: Bundesliga sparsamer als Konkurrenz
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah: Zwölf Menschen nach Ägypten eingereist
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Russland-Frage: Heftige Kritik an Infantino
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Ministerin: Monumentales Weltkriegs-Mahnmal in Kiew bei russischem Angriff beschädigt
-
Reporter ohne Grenzen: 55 Angriffe auf Journalisten 2025 in Deutschland
-
Erneute russische Angriffe auf Kiew: 1100 Wohnhäuser ohne Heizung
Nachbarschaftsstreit: Hauseigentümer muss Lichteinfall in Schlafzimmer dulden
In einem Streit über nächtlichen Lichteinfall in seine Schlafzimmer ist ein Hauseigentümer mit einer Klage vor Gericht gescheitert. Nach Angaben des Landgerichts Köln vom Dienstag muss der Kläger das Licht, das von einem Strahler auf dem Nachbargrundstück in seine Schlafzimmer fällt, hinnehmen. Die Beeinträchtigung sei "nicht wesentlich", hieß es.
Das Kölner Amtsgericht hatte demzufolge nach einem Ortstermin bereits festgestellt, dass der mit einem Bewegungsmelder ausgestattete Strahler nicht dauerhaft leuchte, sondern jeweils nur etwa 90 Sekunden lang. Außerdem fehlten in den Schlafzimmern des Klägers laut Gericht "Verdunklungseinrichtungen", wie etwa Jalousien, Vorhänge oder Plissees. Diese könnten aber ohne großen Aufwand angebracht werden.
Der Kläger hatte sich demnach von dem Licht gestört gefühlt. Insbesondere falle es in das Schlafzimmer seiner Mutter, die dann entweder keinen Schlaf finde oder geweckt werde. Das Amtsgericht Köln wies die Klage bereits zuvor ab. Das Landgericht folgte dieser Einschätzung und wies die Berufung im September zurück.
M.King--AT