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Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage gegen früheren KSK-Kommandeur Kreitmayr
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat am Freitag in der Munitionsaffäre Anklage gegen den früheren KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr erhoben. Er soll Angaben der Behörde zufolge Bundeswehrsoldaten die Möglichkeit gegeben haben, unerlaubt gehortete Munition ohne Strafe zurückzugeben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor.
Kreitmayr war bis Ende August vergangenen Jahres Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) im baden-württembergischen Calw. Bei der Inventur für 2019 sollen "erhebliche Fehlbestände" festgestellt worden sein, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Gefehlt haben soll auch Munition für Kriegswaffen.
Kreitmayr soll dann entschieden haben, dass Soldaten anonym Munition abgeben könnten. Von Ende März bis Ende April 2020 kamen so offenbar mehrere tausend Schuss Munition zusammen.
Der Kommandeur soll laut Staatsanwaltschaft davon ausgegangen sein, "dass der Munitionsfehlbestand ebenso wie die zurückgegebenen Munitionsartikel jedenfalls zum Teil auf Straftaten zurückzuführen sein könnte, die durch ihm untergebene Soldaten begangen worden sind".
Dennoch habe er seinen Verdacht weder seinem Vorgesetzten noch der Staatsanwaltschaft gemeldet. Das Wehrstrafrecht reiche hier besonders weit, wie die Ermittler erklärten. Schon der Verdacht einer Straftat reiche aus, um die Mitwirkungspflicht eines Vorgesetzten auszulösen. So sollten Disziplin und Ordnung bei der Bundeswehr gewahrt werden.
Im Rahmen der Ermittlungen seien viele Zeugen vernommen und interne Dokumente der Bundeswehr ausgewertet worden, hieß es weiter. Die Bedeutung beruhe auf der "deutlich hervorgehobenen Stellung" Kreitmayrs. Das Landgericht Tübingen muss nun darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird.
N.Walker--AT