-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
-
Linke sieht sich trotz verpassten Parlamentseinzugs in Rheinland-Pfalz im Aufwind
-
BVB: Book wird Kehl-Nachfolger
-
Köln: Kessler stellt Wagner Beförderung in Aussicht
-
Familienministerin weist Kritik an Umbau von Demokratieprogramm zurück
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten erobern knapp 70 Rathäuser
-
Justizministerium will noch diese Woche Entwurf gegen digitale Gewalt vorlegen
-
Chaos im Gerichtssaal: Prozess um schwerstes Zugunglück in Griechenland vertagt
-
Trump: Pläne zu Angriffen auf iranische Kraftwerke nach "sehr guten" Gesprächen vertagt
-
Ölpreis sinkt drastisch - Europas Börsen nach Trump-Ankündigung wieder im Plus
-
U21 ohne Collins und Aseko - Baur nachnominiert
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia
-
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kassen sehen Ausgaben- und nicht Einnahmeproblem
-
Apothekenpleiten auf höchstem Stand seit 2008 - Branche aber vergleichsweise stabil
-
Nach Wahldebakel in Mainz: SPD-Spitze setzt auf Reformen statt Personaldebatten
-
DFB-Elf: Stiller und Führich für Pavlovic und Nmecha
-
Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes: Klimaklagen scheitern am BGH
-
Früherer französischer Regierungschef Jospin im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden
Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften
Fast zwölf Jahre nach einem tödlichen Kranumsturz im hessischen Bad Homburg sollen die Kraneigentümerin und die beim Aufbau Beteiligten Schadenersatz zahlen. Wenn ein Kran wegen einer falschen Montage umstürze, müssten das mit dem Aufbau beauftragte Unternehmen, sein Geschäftsführer und die Kraneigentümerin gemeinsam haften, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. (Az.: 29 U 50/24)
Konkret stritten sich die Prozessbeteiligten um Schadensersatzansprüche. Dabei ging es um einen Kranunfall im Dezember 2013 in Bad Homburg. Der Kran war während Bauarbeiten auf einen benachbarten Supermarkt gestürzt und hatte das Dach durchschlagen. Eine Kundin kam ums Leben, weitere Menschen wurden verletzt.
Zwei der bei dem Unfall Verletzten klagten nun gegen eine Firma, die den Kran aufgebaut hatte, sowie gegen deren Geschäftsführer, den Besitzer des Krans und einen Sachverständigen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in erster Instanz überwiegend statt. Dagegen legten alle Beklagten Berufung ein.
Diese Berufungen wies das Oberlandesgericht nun überwiegend zurück. Lediglich der Sachverständige muss nicht haften, wie die Richter urteilten. Die Kraneigentümerin haftet, weil sie den Kran auf einem fremden Grundstück fehlerhaft aufbauen ließ.
Auch die Firma, die den Auftrag zum Aufbau hatte, und ihr Geschäftsführer müssen zahlen. Diese verletzten eigene Sicherungspflichten. Ein Bauunternehmer muss nicht nur seinen Auftraggeber vor Schäden bewahren, sondern auch Dritte, die mit Gefahren der Baustelle in Berührung kommen.
Nur der Sachverständige, den die Kraneigentümerin mit der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften beauftragte, muss nicht haften. Dieser Vertrag hatte keine Schutzwirkung für Dritte auf dem Nachbargrundstück. Mit dem Prüfauftrag übernahm er keine Verkehrssicherungspflichten der Kraneigentümerin. Dass er es unterließ, auf Sicherheitsprobleme hinzuweisen, reicht nicht für eine Haftung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Y.Baker--AT