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WG-Mitbewohnerin in Köln zu Tode gequält: BGH bestätigt Urteil gegen vier Angeklagte
Fünf Jahre nach dem Tod einer jungen Frau in einer Kölner Wohngemeinschaft sind ihre früheren Mitbewohnerinnen und Mitbewohner rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Kölner Landgerichts, das im Februar 2024 gegen zwei Frauen und einen Mann lebenslange Haftstrafen verhängte. Sie hatten die Mitbewohnerin im Frühling 2020 über Tage zu Tode gequält. (AZ. 2 StR 429/24)
Ein weiterer Mann war zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch diese Strafe wurde nun rechtskräftig. Wie das Landgericht feststellte, schlugen und traten die Angeklagten die junge Frau über Tage hinweg in der gemeinsamen Wohnung. Zum Teil verwendeten sie dazu eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe. Das Opfer durfte weder trinken noch essen.
Erst seien alle vier Angeklagten an den Taten beteiligt gewesen, später nur noch die drei zu lebenslanger Haft verurteilten. Die Polizei befreite die junge Frau schließlich. Sie war aber so schwer verletzt und außerdem dehydriert, dass sie nach einigen Wochen im Krankenhaus an Multiorganversagen starb.
Das Landgericht sprach zwei Frauen und einen Mann wegen Mordes schuldig, den weiteren Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Zwei Angeklagte sollen nach Verbüßung ihrer Strafe in einer geschlossenen Einrichtung zur Sicherungsverwahrung untergebracht werden.
Alle vier wandten sich gegen ihre Verurteilungen an den BGH, hatten dort aber nun keinen Erfolg. Der BGH fand keine Rechtsfehler. Das Kölner Urteil wurde rechtskräftig.
W.Stewart--AT