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US-Rapper "Diddy" Combs hofft auf Begnadigung durch US-Präsident
Der wegen Sexualverbrechen schuldig gesprochene US-Rapper Sean "Diddy" Combs hofft offenbar auf eine Begnadigung durch US-Präsident Donald Trump: Sie hätten "Kontakt aufgenommen und Gespräche über eine Begnadigung geführt", sagte Combs' Anwältin Nicole Westmoreland am Dienstag (Ortszeit) dem Sender CNN. Trump, der in der Vergangenheit wiederholt von seinem Begnadigungsrecht als US-Präsident Gebrauch gemacht hatte, hatte sich in der Vergangenheit ablehnend zu einer möglichen Begnadigung des Rappers geäußert.
Dem Sender Newsmax sagte Trump in der vergangenen Woche über Combs, er habe sich früher "gut mit ihm verstanden, und er schien ein netter Kerl zu sein". Als er dann für das Präsidentenamt kandidiert habe, "war er mir sehr feindselig gesinnt", fügte Trump hinzu. Auf die Frage, ob das bedeute, dass er nicht zu einer Begnadigung des 55-Jährige neige, antwortete Trump: "Ja, das würde ich sagen."
Die Geschworenen in dem viel beachteten Prozess hatten den US-Rapper im vergangenen Monat in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter Zuführung zur Prostitution. Im Hauptanklagepunkt - der Bildung einer kriminellen Vereinigung - sprachen die Geschworenen den Musiker frei. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Rapper vorgeworfen, Frauen mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys gezwungen zu haben.
Das Urteil gegen Combs soll am 3. Oktober verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft hält Gerichtsdokumenten zufolge eine Haftstrafe zwischen zwei Jahren und drei Monaten und drei Jahren und drei Monaten für angemessen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der Richter das Höchstmaß von zehn Jahren Haft verhängt.
Der Rapper sitzt seit September 2024 in einem berüchtigten Gefängnis in Brooklyn. Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 90er Jahren einer der erfolgreichsten Rap-Musiker der Welt. Drei Mal gewann er den Grammy, daneben war er als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich.
M.White--AT