-
Weißes Haus: Witkoff trifft Selenskyj und europäische Staatenlenker am Wochenende in Berlin
-
Venezolanische Oppositionspolitikerin Machado fordert mehr Druck auf Maduro
-
Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf
-
RB Leipzig patzt in Berlin - Union beendet Sturmflaute
-
USA setzen weiter Kampfjets vor Venezuela ein - Stabwechsel beim Kommando
-
"Gute Nachricht": König Charles III. verkündet Erfolge bei seiner Krebsbehandlung
-
Politik gratuliert DHB-Frauen: "Ganz Deutschland fiebert mit"
-
Trump schwört Thailand und Kambodscha erneut auf Frieden ein
-
Berichte: Schauspieler Rolf Becker ist tot
-
Remis in Fürth: Hertha verspielt zwei Führungen
-
Dämpfer für Markus Söder: Wiederwahl mit nur 83,6 Prozent
-
Weihnachtsmärchen wird wahr: DHB-Frauen stürmen ins WM-Finale
-
Epstein-Affäre: Weitere Trump-Fotos veröffentlicht
-
Söder mit nur 83,6 Prozent als CSU-Chef wiedergewählt
-
Vorrücken von M23-Miliz: UNO warnt vor "Flächenbrand" in DR Kongo
-
Selenskyj trifft am Montag Verbündete in Berlin
-
Söder gegen jede Zusammenarbeit mit AfD: Fehler von Weimar vermeiden
-
Tränen für Opfer der Messerattacke: Doku zeigt Taylor Swift hinter den Kulissen
-
Söder sieht Wende in der Flüchtlingspolitik: "Wir haben geliefert"
-
Skispringen: Freitag verpasst auch beim Heimspiel das Podest
-
Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet
-
Berlin wirft Moskau Desinformation und Cyberangriff vor - Botschafter einbestellt
-
CSU-Parteitag in München eröffnet: Startschuss zum Wahlkampf vor Kommunalwahl
-
EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China
-
Biathlon: Voigt und Weidel überzeugen
-
Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi im Iran gewaltsam festgenommen
-
Merz hofft auf Aufweichung von EU-Vorgaben für Neuwagen
-
Indische Fans setzen Fußballstar Messi 21 Meter hohes Denkmal
-
Fernsehbotschaft von Charles III. zu Krebserkrankung am Freitagabend
-
Nach Anzeige des BSW: Ermittlungen gegen Habeck eingestellt
-
EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete
-
Aufweichung des Verbrenner-Aus: Merz begrüßt Signale aus Brüssel
-
ZDF erlässt strengere Regeln für Zusammenarbeit mit Dienstleistern in Krisenregionen
-
Rettig bedauert hohe WM-Ticketpreise
-
BSG: Pflege der französischen Schwiegereltern wird bei Rente nicht berücksichtigt
-
Seltene Orang-Utans durch Folgen von Flutkatastrophe in Indonesien bedroht
-
Berlin wirft Moskau Cyberangriff und Desinformation vor - Botschafter einbestellt
-
Biathlon: Horn erstmals auf dem Podium
-
Verbrenner-Aus: Zwei Drittel der Bundesbürger für Aufweichungen
-
Ben Sulayem als FIA-Präsident wiedergewählt
-
Paukenschlag von Vonn: 83. Weltcup-Sieg
-
Pflaster an Trumps Hand: Weißes Haus nennt wieder Händeschütteln als Grund
-
Bürokratie-Hindernisse und Verbesserungsvorschläge: Bund startet Melde-Portal
-
Eingefrorene Vermögenswerte: Russische Zentralbank verklagt Gesellschaft Euroclear
-
Paukenschlag von Vonn: 82. Weltcup-Sieg
-
EU-Staaten arbeiten an Umsetzung von Zöllen auf kleine Pakete aus China
-
Studie zeigt veränderte Haltung zur Schuldenbremse - Lockerung wird befürwortet
-
Nach versuchter Tötung von Jugendlichem in Herford: 15-Jähriger festgenommen
-
Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
-
Bis 2028: Knaak verlängert bei Manchester City
Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden
Ein ausreisepflichtiger Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung am Dienstag. Demnach ist der Mann psychisch schwer krank und nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Laut Gerichtsangaben fehlen ausreichende Vorkehrungen für die medizinische Versorgung des Manns nach seiner Ankunft in der Türkei.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mann trotz seines Gesundheitszustands abgeschoben werden dürfe. Die Stadt Moers hatte den Angaben zufolge zugesichert, den Mann ärztlich zu begleiten und in der Türkei in fachärztliche Betreuung zu übergeben.
Diese Zusagen seien jedoch nicht ausreichend abgesichert, entschied das OVG nun. Insbesondere fehle es an einer Absicherung für eine möglicherweise nötige Zwangseinweisung des Manns durch türkische Behörden. Das OVG gab damit der Beschwerde des Manns teilweise statt.
Die Ausweisung an sich bleibe aber aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses rechtmäßig, befand das OVG weiter. Es liege jedoch vorerst ein sogenanntes Abschiebungshindernis vor. Der Beschluss ist unanfechtbar.
F.Ramirez--AT