-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
-
Sozialdemokratin Frederiksen nach Wahl in Dänemark mit Regierungsbildung beauftragt
-
SPD in Rheinland-Pfalz nimmt Einladung zu Sondierungsgesprächen mit CDU an
-
Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat
-
Ukrainische Drohnen in Lettland und Estland abgestürzt: Staaten äußern Verständnis
-
Afrika-Cup: Senegal zieht vor den CAS
-
US-Demokratin siegt in Wahlkreis um Trumps Residenz Mar-a-Lago
-
Schleusungen über Ärmelkanal: Verdächtigte in Nordrhein-Westfalen festgenommen
-
Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
-
Staatsfernsehen: Iran weist US-Plan für Ende des Krieges zurück
-
Schwarzarbeit in Millionenumfang: Drei Festnahmen bei Razzia in Nordrhein-Westfalen
-
"Mehr arbeiten": Klingbeil skizziert Reformen und plant Aus für Ehegattensplitting
-
Merz stellt sich hinter umstrittenen Staatsminister Weimer
-
Nach Fund von Leiche in niedersächsischer Firma: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Seniorin aus Sachsen verliert Schmuck für mehr als hunderttausend Euro an Betrüger
-
Merz sieht keine Notwendigkeit zu Taurus-Lieferung an Ukraine
-
Bayern: Anklage gegen 37-Jährigen wegen Tötung von Ehefrau mit Küchenmesser
-
Bundesregierung will Opfer im Strafprozess besser unterstützen
-
Merz verteidigt Streichung von Mitteln für Demokratieförderung
-
London und Paris wollen Gespräche zur Öffnung der Straße von Hormus ausrichten
-
Höhere Entgelte ab 2027: Tarifeinigung in der Chemie- und Pharmaindustrie erzielt
-
Standort der neuen EU-Zollbehörde: Brüssel entscheidet sich für Lille
-
Merz: "Explodierende Gewalt" hat mit Zuwanderung zu tun
-
Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich
-
Hinweise zu möglichem Leistungsbetrug: Krankenkassen müssen Tippgeber nicht nennen
-
Dieselpreis im Wochenvergleich um 12,6 Cent gestiegen
-
Merz offen für höhere Pendlerpauschale - aber skeptisch bei Übergewinnsteuer
-
Klingbeil will Ehegattensplitting für künftige Ehen abschaffen
-
AC Schnitzer, wenn Kulttuner verstummen
-
Dänemark steht nach Parlamentswahl vor schwieriger Regierungsbildung
-
Berichte über US-Vorschlag an Iran für Kriegsende - Teheran dementiert erneut Gespräche
-
Feuer mit Millionenschaden in Ulmer Theaterlager: Haftstrafe für Brandstifter
-
Sozialbetrug und Steuerhinterziehung: Großrazzia bei Baufirmen in Norddeutschland
-
Klimaschutzprogramm: Acht Milliarden Euro mehr für Energiewende und Industrie-Umbau
-
Havertz ist zurück: "Ich fühle mich sehr, sehr gut"
-
Unternehmer ausgespäht: Mutmaßliche Russland-Spionin in Untersuchungshaft
-
Aicher verpasst Gesamtsieg - Shiffrin mit Rekord
-
Sportfördergesetz im Bundeskabinett beschlossen
-
Frankreichs Parlamentspräsidentin bereut Schweigeminute für getöteten Ultrarechten
-
Nach Mord mit 120 Messerstichen: Keine Sicherungsverwahrung für 30-Jährigen
Menschenrechtsgericht urteilt zu Putschversuch in der Türkei
Das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg urteilt am Dienstag im Fall von 239 Menschen, die in der Türkei wegen der Nutzung einer Messenger-App als Mitglieder einer verbotenen Gruppe verurteilt worden waren. Die türkische Justiz hatte nach einem Putschversuch 2016 zahlreiche Nutzer des verschlüsselten Nachrichtendienstes ByLock verurteilt, weil sie dessen Nutzung als Beleg für eine Zugehörigkeit zur sogenannten Gülen-Bewegung gewertet hatten.
Das Straßburger Gericht hatte bereits im März geurteilt, dass die bloße Nutzung einer App nicht ausreiche, um jemanden wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe zu verurteilen. Mehrere tausend Menschen hatten in Straßburg deswegen Klage eingereicht. Der 2024 verstorbene Prediger Fethullah Gülen galt dem türksichen Präsidenten Recep Tayyipt Erdogan als Staatsfeind. Erdogan beschuldigte ihn unter anderem, hinter dem gescheiterten Putschversuch im Jahr 2016 zu stecken.
D.Johnson--AT