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19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig
Mehr als ein Jahr nach der Ermordung seiner 18 Jahre alten Exfreundin in deren Elternhaus in Bayern ist ein junger Mann rechtskräftig zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Bayreuth am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte die Strafe im November verhängt.
Das Gericht verurteilte den damals 19-jährigen Leon D. trotz seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht. Dass er anstelle einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe eine zeitliche begrenzte Strafe erhielt, erklärt sich mit einer Regelung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende, die für Mord zwischen zehn und 15 Jahren Haft vorsieht.
Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen unter anderem auf Grundlage der Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel wie Internet- und Chatverläufen als erwiesen an, dass der Angeklagte einem zuvor ausgearbeiteten detaillierten Tatplan gefolgt war. Er fuhr demnach am 24. Mai zu seiner Exfreundin, betrat unter einem Vorwand das Haus und stach unvermittelt auf das arg- und wehrlose Opfer ein.
Er brachte ihr laut Gericht eine Vielzahl von Messerstichen in das Gesicht sowie gegen den Kopf, den Hals und den Körper bei. Letztendlich starb die junge Frau nach einem Stich und einem Schnitt in den Hals binnen einer Minute.
D. wollte nach Überzeugung der Kammer seine Exfreundin töten, weil sie sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen. Es seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.
N.Walker--AT