Arizona Tribune - Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Börse
Goldpreis 0.54% 4321.2 $
Euro STOXX 50 0.48% 6302.82 €
TecDAX 0.45% 3975.48 €
SDAX 0.32% 18124.5 €
DAX 0.56% 25408.64 €
MDAX 0.8% 31031.35 €
EUR/USD 0.18% 1.1401 $
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Ein Tempolimit mit einem "Luftreinhaltung"-Schild gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch für Elektroautos. Wie das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm am Mittwoch mitteilte, lehnte es eine entsprechende Rechtsbeschwerde ab. Nach Ansicht des Gerichts war die Rechtslage eindeutig. Eine Ausnahme für Elektrofahrzeuge sei nicht vorgesehen.

Textgröße:

Hintergrund sind Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die um ein Zusatzschild mit dem Hinweis "Luftreinhaltung" ergänzt werden. Das Zusatzschild wird in Nordrhein-Westfalen nur angeordnet, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass das Tempolimit der Luftreinhaltung dient.

A.Ruiz--AT