-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
-
EU-Parlament verabschiedet Zeitplan für Ausstieg aus russischem Gas
-
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner formell des Mordes beschuldigt
-
20-Jährige in Trier wegen Tötung von Baby zu fast vier Jahren Haft verurteilt
-
Mercosur-Abkommen: Frankreichs Bauernverband fordert Ablehnung
-
Von der Leyen: Nächste Tage "entscheidend" für die Finanzierung der Ukraine
-
Kabinett setzt Rentenkommission ein - Gremium soll umfassende Reform erarbeiten
-
Dreesen lobt Musiala: "Gehört etwas dazu"
-
"Reform schürt Existenzangst": Sozialverbände kritisieren neue Grundsicherung
-
Kabinett beschließt neue Grundsicherung - Bürgergeld wird abgeschafft
-
EM-Kader: Gislason beruft vier Debütanten - Häfner nicht dabei
-
Kabinett beschließt Reform der privaten Altersvorsorge und Frühstartrente
-
Woltemade erlebt "schönstes Jahr meines Lebens"
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn
Ein Gartenbauer aus Rheinland-Pfalz, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, muss im Fall eines Widerrufs auch nach erbrachter Arbeit auf seinen kompletten Lohn verzichten. Wegen der unterlassenen Belehrung kann er auch keinen Wertersatz verlangen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage des Handwerkers auf Zahlung des kompletten Lohns ab. (Az.: 8 O 214/24)
Im April 2024 hatte der Besitzer eines Gartens dem Gartenbauer den Auftrag für umfangreiche Arbeiten auf dem verwilderten Gelände gegeben. Die anschließende Rechnung betrug 19.000 Euro. Zwischen den beiden kam es zum Streit über den vereinbarten Stundensatz und die Frage, ob die erstellte Rechnung prüffähig ist. Der Gartenbesitz verweigerte die Zahlung und widerrief den Vertrag im September.
Dies erfolgte zu Recht, wie nun das Gericht entschied. Der Besitzer ist demnach als Verbraucher anzusehen. Aus diesem Grund steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Diese 14-tägige Frist beginnt grundsätzlich nach Vertragsabschluss. Informiert ein Handwerker einen Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht, gilt eine Höchstfrist von einem Jahr und 14 Tagen für den Widerruf. Diese Frist wurde in diesem Fall eingehalten.
Der Anspruch des Gartenbauers auf seinen Lohn entfiel komplett. Das europäische Verbraucherschutzrecht verlangt bei einer unterlassenen Widerrufsbelehrung eine Strafe von Unternehmern, um sie zur ordnungsgemäßen Belehrung anzuhalten.
O.Ortiz--AT