-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Gebäude in Monschau
-
CDU-Politiker Bilger lehnt Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung ab
-
Wirtschaftsverbände haben großen Erwartungen an Koalitionsausschuss
-
NGO: Mehr als 100.000 Tote seit Putsch in Myanmar
-
Auto prallt gegen Motorrad: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg
-
"Das sitzt": DFB-Stars richten sich an Fans
-
Fraunhofer-Analyse: Mehr Batteriespeicher machen Milliardenentlastung möglich
-
Nagelsmann verlässt USA Richtung München - Sky: Klopp bereit
-
UNO ändert Regeln: Keine Rückerstattungen mehr an säumige Zahler
-
Statement-Sieg: Mexiko stürmt ins Achtelfinale
-
Zverev will sich in Wimbledon "die beste Chance geben"
-
CDU-Politiker Kuban fordert Söder zu Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung auf
-
EU führt neuen Zoll auf Päckchen ein
-
Irland übernimmt rotierende EU-Ratspräsidentschaft von Zypern
-
Umsetzung von US-Zolldeal in der EU tritt in Kraft
-
Kabinett tagt im Verteidigungsministerium - Nato-Generalsekretär Rutte zu Gast
-
Koalitionsausschuss berät über Reihe großer Reformen und Streitthemen
-
Ozeane im vergangenen Monat so warm wie nie zuvor in einem Juni
-
US-Regierung hebt Exportbeschränkungen für Anthropic-Modelle auf
-
Trump erzielt mit Kryptowährungen 2025 Einnahmen von 1,2 Milliarden Dollar
-
USA haben mit Abschiebung von ungewollten Migranten nach Palau begonnen
-
Reiche will Rechenzentren schneller ans Netz schließen
-
Ungewöhnlicher Schritt: Trump kündigt Republikaner-Parteitag vor Zwischenwahlen an
-
Jubel mit Deschamps: Frankreich lässt Schweden keine Chance
-
Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Nach WM-Aus: Koeman tritt als Bondscoach zurück
-
Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt
-
Hummels: "Es muss sich auf der Trainerposition etwas ändern"
-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
Acht Jahre Haft für tödliche Stiche in Genitalien in Rheinland-Pfalz
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat einen 45-Jährigen wegen tödlicher Stiche in die Genitalien eines Manns zu acht Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli seinen 74-jährigen Nachbarn attackiert hatte.
Grund dafür war, dass er ihm vorwarf, ein Verhältnis mit seiner Lebensgefährtin zu haben. Mit einem Messer stach er vor allem auf die Genitalien des Opfers ein. Ein Stich traf die große Beinvene, wodurch der Mann verblutete.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Fall ursprünglich als Mord an. Das Landgericht stufte ihn jedoch schon zu Beginn als wahrscheinliche Körperverletzung mit Todesfolge ein.
Die Kammer hatte Zweifel am Tötungsvorsatz. Da sich der Angeklagte nach der Tat um die Rettung des Opfers bemühte, gingen die Richter davon aus, dass er nur Verletzungen im Genitalbereich beabsichtigte.
H.Gonzales--AT