-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
-
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
-
Regierung verteidigt Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
-
Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern
-
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
-
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
-
Nordrhein-Westfalen: 47-Jähriger soll Bekannten in Hausflur erstochen haben
-
EDF: Frankreichs neue Atomreaktoren werden 40 Prozent teurer als geplant
-
Trauer um Matilda: Jüngstes Opfer von antisemitischem Anschlag in Sydney beigesetzt
-
US-Inflation geht im November auf 2,7 Prozent zurück
-
Sprint: Preuß verpasst Topplatzierung bei Rückkehr
-
Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht
-
Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung bis "Ende des Jahres"
-
Frankfurt am Main trauert um verstorbenen Filmemacher Rosa von Praunheim
-
Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0 - fünf Milliarden Euro für Schulen
-
16-Jähriger stirbt nach Party in Bayern - vermutlich wegen Drogen und Alkohols
-
Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
-
EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert
-
Papst Leo XIV. warnt vor militärischer Nutzung von Künstlicher Intelligenz
-
Neue Strategie, neue Chefin: BP nominiert US-Managerin Meg O'Neill
-
DFB-Frauen: Torhüterin Berger macht weiter
-
Nächste Niederlage: Engel vor dem Aus bei Next Gen Finals
-
Königsklasse: Bayern-Frauen treffen auf Atletico oder ManU
-
Legendärer US-Kriegsreporter Peter Arnett im Alter von 91 Jahren gestorben
-
Bamf-Studie: Spracherwerb bei Geflüchteten der Jahre 2015 und 2016 war erfolgreich
-
Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie
-
Reparationsdarlehen und Mercosur-Abkommen: Dicke Bretter auf dem EU-Gipfel
-
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
-
Biathlon: "Goldene Sportpyramide" für Fischer
Urteil aus Hessen: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Abbruch von Spirale angemessen
Ein Schmerzensgeld von 1000 Euro für eine durch einen Materialfehler abgebrochene Spirale zur Schwangerschaftsverhütung ist angemessen. Mehr steht einer Patientin aus Hessen allerdings nicht zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Durch den Bruch und das Verbleiben einzelner Stücke in der Gebärmutter wurde die Frau in ihrer Gesundheit verletzt. (Az.: 17 U 181/23)
Geklagt hatte eine Frau gegen den Hersteller der Spirale aus Spanien. Da in einigen Chargen die Bruchwahrscheinlichkeit erhöht war, gab das Unternehmen 2018 eine Warnung heraus. Der Frau war die Spirale 2016 eingesetzt worden. Sie stammte aus einer der betroffenen Chargen. Da diese brach, musste sie ihr 2021 bei einer Operation unter Vollnarkose entfernt werden.
Vor Gericht klagte die Frau auf mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage in erster Instanz ab. Dies revidierte das Oberlandesgericht nun teilweise. Die Frau kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro verlangen, wie die Richter entschieden.
Sie hatte die Spirale bis zum Ablauf der fünfjährigen Liegedauer im Jahr 2021 getragen. Ob diese bereits vor der Untersuchung oder beim Entfernungsversuch brach, sei irrelevant. Die Spirale stamme aus einer Charge, bei der Materialfehler festgestellt wurden. Dadurch bestehe ein Anscheinsbeweis, dass dieser Fehler zum Bruch führte.
Die Operation, bei dem einige Bruchstücke entfernt wurden, verlief ohne Komplikationen. Daher sind 1000 Euro Schmerzensgeld laut Gericht angemessen.
W.Morales--AT